Transport von Rauchgasreinigungsrückständen vom Müllkraftwerk Schwandorf zur Verwertungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VI / 5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Rauchgasreinigungsrückständen vom Müllkraftwerk Schwandorf zur Verwertungsanlage
Transport von Rauchgasreinigungsrückstände (Abfallschlüsselnummer 19 01 07* und 19 01 05*) vom Müllkraftwerk Schwandorf zur jeweiligen Verwertungsanlage von K+S Minerals und Agriculture GmbH. Die jährliche Transportmenge der pulverförmigen Rückstände beträgt ca. 20.500 t/Jahr. Die tägliche Transportmenge für pulverförmige Rückstände aus dem MKW Schwandorf (Montag bis Freitag) beträgt zwischen 50 t und 100 t. Die Rauchgasreinigungsrückstände werden als Gefahrgut, UN 2811, giftiger organischer fester Stoff, Klasse 6.1, III, klassifiziert. Voraussichtlich werden am Juli 2023 Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Verbrennungsöfen des ZMS stattfinden. Während der Umbauphase muss mit einem geringeren Mülldurchsatz gerechnet werden. Es wird geschätzt, dass in diesem Zeitraum ca. 12.600 t bis 18.000 t pro Jahr anfallen. Die jährliche Menge an stückigen Rauchgasreinigungsrückständen aus dem Müllkraftwerk Schwandorf beträgt ca. 50 t / Jahr.
Transport pulverförmige Rückstände
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die jährliche Menge an pulverförmigen Rauchgasreinigungsrückständen aus dem MKW Schwandorf (Abfallschlüsselnummern 19 01 07*) beträgt rd. 20.500 t/a in Abhängigkeit vom Abfallaufkommen. Die tägliche Transportmenge aus dem MKW Schwandorf (Montag bis Freitag) beträgt zwischen 50 t und 100 t.
Voraussichtlich werden ab Juli 2023 die vorhandenen Verbrennungsöfen des ZMS am Standort Schwandorf generalsaniert und umgebaut. Während der Umbauphase muss mit einem geringeren Durchsatz gerechnet werden. Der Anfall der Rauchgasreinigungsrückstände ist daher der Verbrennungsmenge anzupassen.
Es fallen in der Umbauphase ca. 12.600 to – 18.000 to pro Jahr an.
Die Transporte mittels Silofahrzeug vom MKW Schwandorf, Alustraße 7, 92421 Schwandorf müssen zur Verwertungsanlage der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, UTV Unterbreizbach, Schacht II an der B 84, 36414 Unterbreizbach erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.03. des jeweiligen Jahres) vom AG gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2029.
Transport von stückigen Rückständen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die jährliche Menge an stückigen Rauchgasreinigungsrückständen aus dem MKW Schwandorf (Abfallschlüsselnummern 19 01 05*) die in Bigs-Bag auf Spezialpaletten transportiert werden müssen beträgt rd. 50 t/a. Es werden pro Jahr ca. 5 Transporte mittels Planen LKW durchgeführt. Der eingesetzte LKW muss die Voraussetzung einer seitlichen Beladung vorweisen. Die Durchführung des Transportes mittels Schubbodenfahrzeug ist nicht möglich.
Die Transporte mittels Planenfahrzeug vom MKW Schwandorf, Alustraße 7, 92421 Schwandorf müssen zur Verwertungsanlage der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, UTD Herfa-Neurode, Herfagrund 1, 36266 Heringen erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende (31.03. des jeweiligen Jahres) vom AG gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichende Personalkapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate)
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber
- Nachweise zur Überprüfung der festgelegten Abgasnorm Euro 6
Als vorläufiger Beleg wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Sollte die Gründung einer Bietergemeinschaft vorgesehen sein, ist mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt L 234 zu den Bewerbungsbedingungen mit einzureichen.
Sollte der Einsatz von Nachunternehmern geplant sein, ist mit dem Angebot das Formblatt L 235 zu den Bewerbungsbedingungen vollständig ausgefüllt mit einzureichen.
Das Personal des AN muss in regelmäßigen Abständen in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften durch den AN eingewiesen werden. Auf Verlangen hat der AN dem AG hierrüber einen Nachweis vorzulegen.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssumme aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Als Mindestanforderungen werden festgelegt:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro und einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro; soweit die bestehenden Versicherungen nicht die Mindestdeckungssumme aufweisen, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare, zufriedenstellende Leistungen. Zu benennen sind die durchgeführte Leistung, Menge, Abfallschlüsselnummer, der Durchführungszeitraum und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Firmenleitung, Kaufmännische- und Technische Angestellte)
- Ggf. soweit bereits bekannt Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (unter Verwendung des Formblatts L 235), Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer
- Ggf. bei Eignungsleihe Angabe des dritten Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will (unter Verwendung des Formblatts) und Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des dritten Unternehmens (unter Verwendung des Formblatts L 236), (bei Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit inkl. Haftungsübernahme)
- Ggf. bei Bietergemeinschaften Vorlage einer Erklärung der Bewerbergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts L 234
- Zertifizierung nach EfbV (Entsorgungsfachbetrieb) oder gleichwertiger Nachweis
- Vorlage Transportgenehmigung nach § 54 KrWG oder gleichwertiger Nachweis
- Vorlage Kopie der KFZ-Briefe und die Zulassungsbescheinigung zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter für die Zugfahrzeuge, sowie die Auflieger, die für die Transporte vorgesehen sind,
- Vorlage der gültigen ADR Bescheinigung für die Fahrer, die für die Transporte eingesetzt werden sollen,
- Benennung des Gefahrgutbeauftragten mit Vorlage der letzten Schulungsbestätigung
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001
- Darstellung und Beschreibung des Transportes (Wie und mit welchem Fahrzeug)
Als Mindestanforderungen werden festgelegt:
Für LOS 1:
- Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare, zufriedenstellende Transportleistungen mit Silofahrzeugen unter Bezeichnung von der durchgeführten Leistung, Abfallschlüsselnummer, Auftraggeber und Ansprechpartner in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Von den drei vergleichbaren Leistungen müssen mindestens eine Referenz den Transport von gefährlichen Stoffen (Gefahrgut) mit Silofahrzeug im genannten Zeitraum umfassen.
Für LOS 2:
- Nachweis von mindestens drei Referenzen für vergleichbare, zufriedenstellende Transportleistungen mit Planenfahrzeug unter Bezeichnung von der durchgeführten Leistung, Abfallschlüsselnummer, Auftraggeber und Ansprechpartner in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Von den drei vergleichbaren Leistungen müssen mindestens eine Referenz den Transport von gefährlichen Stoffen (Gefahrgut) mit Planenfahrzeug im genannten Zeitraum umfassen.
Die Bieter sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Falls Bieterfragen notwendig werden, müssen diese digital über "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) eingereicht werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass Bieterfragen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein müssen. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Bieter selbst über die örtlichen Verhältnisse am Müllkraftwerk Schwandorf und den Verwertungsanlagen von K+S GmbH zu erkundigen haben, so dass ihnen alle für die Angebotserstellung relevanten Parameter bekannt sind. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Angaben zur Preisgleitklausel in der Leistungsbeschreibung nicht nachgefordert werden. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Preisanteils (ohne AGK, Wagnis und Gewinn) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine erneute Ausschreibung wird voraussichtlich im Jahr 2028 erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.