Gemeinde Wenzenbach, Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie evtl. Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - Planung Technische Ausrüstung ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenzenbach
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wenzenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wenzenbach, Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie evtl. Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - Planung Technische Ausrüstung ELT
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen. Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen Technische Ausrüstung Leistungsbild § 56 HOAI AGr. 4,5,6,7 Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4!
Wenzenbach
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Vorplanungen soll im Zuge der Sanierung eine Zusammenlegung der genannten Mittelschule mit der Grundschule Wenzenbach erfolgen, welche sich momentan in der Pestalozzistraße 15 ebenfalls in Wenzenbach befindet. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft zu schaffen.
Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Zu klären ist, ob die Gemeinde den Bedarf einer 3-Feld-Halle sieht und diese ohne die Förderung für das dritte Hallenfeld umsetzt. Die Option der Erweiterung des Neubaus einer 2-Feld-Halle um ein weiteres Feld ist vorzusehen.
Die bereits am Standort Roither Weg 15 bestehende 2-Feld-Sporthalle ist nicht Teil der weiteren Planungen.
Zur Vorbereitung des Bauvorhabens sind alle vorhandenen technischen Anlagen aufzunehmen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu beurteilen. Anschließend ist in Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern ein Sanierungskonzept der technischen Gebäudeausstattung auszuarbeiten. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass derzeit der gesamte Schulkomplex inklusive der 2-Feld Sporthalle mit Nachtspeicheröfen beheizt wird. Im Zuge der Sanierung der Mittelschule, soll eine Anbindung an ein Fernwärmenetz und die Heiztechnik auf ein wassergeführtes System umgestellt werden. Kollisionen mit anderen Gewerken im Bereich Haustechnik sowie mit der Tragwerksplanung sind vor Beginn der Baumaßnahme abzustimmen, sodass diese nicht zu Verzögerungen im Bauablauf führen werden. Des Weiteren ist die Durchführung der Arbeiten der Elektro-Gewerke zu überwachen und zu dokumentieren.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5, 6 und evtl. 7) gem. § 55 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern ein Sanierungskonzept ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht.
Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. zahlreicher als Optionen ausgestalteter Besonderer Leistungen.
Die Planung soll unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung (ca. März 2023) erfolgen, Fördermittelantrag noch 2023 gestellt werden.
Die Baumaßnahme erfolgt parallel zum laufenden Schulbetrieb.
Es ist mit Bauabschnittsbildung zu rechnen, diese sinnvoll zu erstellen ist Teil der Planungsaufgabe.
Baubeginn geplant: Quartal 01/2024
Fertigstellung: Quartal 02/2029
Nutzungsbeginn: Schuljahresbeginn 2029/2030, also 01.09.2029.
Die Anzahl der Bewerber, die zur weiteren Teilnahme zugelassen und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 2 VgV auf 3 begrenzt.
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 1+2;
— Stufe 2: Lph. 3 und, soweit erforderlich, 4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8 + 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— optional: Besondere Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung),
bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregisterauszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der
persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen (nach gesonderter Aufforderung).
Bei Partnerschaftgsgesellschaften und Parnterschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis
der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung) (nach gesonderter
Aufforderung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB.
Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2.
Berufsstand: siehe III.2.1.
Im Übrigen: Siehe III.1.2 bis III.2.3.
1.) durchschnittlicher spezifischer Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Trechnische Ausrüstung ELT, Anlagengruppen Nr. 4, Nr. 5, Nr. 6, § 53 Abs. 2 HOAI : 10 %
zu 1.) Mindestens [Betrag gelöscht] EUR spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz.
2.) Personalstärke des Bewerbers für PLANER (nur Ingenieure oder staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik, HIER KEINE MEISTER!), berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 3 möglich): 10 %
3.) Personalstärke des Bewerbers für BAULEITER (Ingenieure oder staatlich geprüfteTechniker der Fachrichtung Elektroteichnik SOWIE MEISTER Elektro) berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 2 möglich): 10 %
4.) Liste A: Mindestprojekt: VERGLEICHBARES PROJEKT seit Nov. 2017, Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen Nr. 4, 5 und 6, HZ II, a. K. mind. 2 Mio. EUR, mindestens erbracht LPh. 2 und 3 sowie 5 bis 8 bis § 650s BGB: 0 %, da MINDESTKRITERIUM
5.) Liste A: erstes weiteres Projekt: VERGLEICHBARES PROJEKT seit Nov. 2017, Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen Nr. 4, 5 und 6, HZ II, a. K. mind. 2 Mio. EUR, mindestens erbracht LPh. 2 und 3 sowie 5 bis 8 bis § 650s BGB: 15 %
6.) Liste A: zweites weiteres Projekt: VERGLEICHBARES PROJEKT seit Nov. 2017, Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen Nr. 4, 5 und 6, HZ II, a. K. mind. 2 Mio. EUR, mindestens erbracht LPh. 2 und 3 sowie 5 bis 8 bis § 650s BGB: 15 %
7.) Kostensicherheit aus Referenzliste A: 10 %
8.) Terminsicherheit auf Referenzliste A: 10 %
9.) Liste B: Erfahrungen seit November 2017 mit öffentlich geförderten Projekten, Leistungsbild Technische Ausrüstung, mind. erbrachte Leistungsphasen 3, 5, 6 und 7 vollständig sowie 8 vollständig inkl. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis: 10 %.
10.) Berufserfahrung in Projektleitung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen PROJEKTLEITERS (nur Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Elektro, hier KEINE MEISTER zulässig) Doppelnennung mit Ziffer 11 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht): 5 %
11.) Berufserfahrung in BAULEITUNG des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS (nur Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik SOWIE MEISTER Elektro) (Doppelnennung mit Ziffer 10 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Bauleitung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht UND Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker): 5 %
zu 2.) mind. 2 Planer/Personen in Vollzeit (nicht: Vollzeitäquivalente); Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 3.) mind. 2 Bauleiter/Personen in Vollzeit (nicht: Vollzeitäquivalente); Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 4.) Mindestprojekt 1 muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 7.) Mindestens eine positive Referenz muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
zu 8.) Mindestens eine positive Referenz muss vorliegen, Ausschlusskriterium, liegt das Mindestprojekt nicht vor, erfolgt sofort Ausschluss
Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker, siehe § 75 VgV iVm Bauvorlageverordnung Bayern
- Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft, jeweils ggf. mit Subunternehmer, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über
3.000.000,00 € für Personenschäden und sonstige
Schäden, 2-fach maximiert, ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche
bestehen. Die Versicherungssummen müssen jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen! Bei
Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur
Verfügung steht.
- stufenweise Beauftragung, aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- voraussichtlich Bildung von Bauabschnitten, daraus kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Bewerbung ist als EINE einzige .pdf-Datei auf das Portal hochzuladen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html