Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: LK-STA_2022_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung
Beförderung von Schüler/-innen zu einer Förderschule und zu Haltestellen, die zur Weiterfahrt zu verschiedenen Schulen im Landkreis Starnberg dienen.
Ausgeschrieben wird in 2 Losen. Die Lose 1 und 2 betreffen die Schülerbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Schülerbeförderung zur Fünf-Seen-Schule (Förderschule)
Landkreis Starnberg
Beförderung von nicht behinderten Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr zu der Förderschule Fünf-Seen-Schule für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 mit 12 Buslinien.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit – also bis zum 01.06.2025 – kann der AG den Vertrag Optional um 1 weiteres Schuljahr verlängern. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anzeige. Insgesamt kann der Vertrag höchstens zwei Mal jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Schülerbeförderung zum Bahnhof Possenhofen mit der Linie 17
Landkreis Starnberg
Es handelt sich um die Beförderung (Hin- und Rückfahrt) von nicht behinderten Schüler-/innen im freigestellten Schülerverkehr von
— Hanfeld, öffentliche Haltestelle,
— Taubenhüll, öffentliche Haltestelle,
— Hadorf, öffentliche Haltestelle
— Maising Feuerwehr,
— Maising Schluchtweg, öffentliche Haltestelle
Zum Bahnhof Possenhofen mit der Linie 17.
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit – also bis zum 01.06.2025 – kann der AG den Vertrag Optional um 1 weiteres Schuljahr verlängern. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anzeige. Insgesamt kann der Vertrag höchstens zwei Mal jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) – III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-Ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mietglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/Vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Nachunternehmererklärung (im Falle des Nachunternemereinsatzes mit dem Angebot einzureichen);
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers);
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagerteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziffer III.1.1) 1.) bis 2) (siehe vorstehend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) 2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO i.V.m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz (Nettoumsatz) für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU. Diese Versicherung muss die Haftung für alle im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden Schäden abdecken. Der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) muss eine Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber aufweisen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Zu 2) mindestens die genannte Deckungssumme
1) Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind;
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung des jeweiligen Loses dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Rechnungswert, Anzahl der beförderten Schüler-/innen, Anzahl der abgefertigten Linien, Angabe der jeweiligen Linienkilometer), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
Zu 2) Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, bis spätestens 29.11.2022, 12.00 Uhr darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 29.11.2022, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden. Fragen, die nach dem 29.11.2022, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Die Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die
Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
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#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge §3 Nr.3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: München
Land: Deutschland