Lieferung eines LKW mit Zweiseitenkipper und Plug-In Hybrid Ladekran Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 101
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKW mit Zweiseitenkipper und Plug-In Hybrid Ladekran
LKW mit elektrisch betriebenem Ladekran für den Kanalunterhalt
Hubleistung: Ca. 1 t bei ca. 7 m Ausladung im Hakenbetrieb
Hubmoment: ca. 70 kNm
Fahrgestell zGG 15 t
Tiefbauamt - Sachgebiet Kanalunterhalt, Am Kreuzhof 2, 93055 Regensburg
Lieferung eines heckangetriebenen LKW-Frontlenker-2-Achs-Fahrgestells mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15 t und mit kippbarem kurzen Fahrerhaus mit 2 Sitzplätzen in optimaler Lärmdämmung, geeignet für den Auf- und Anbau eines Zweiseitenkippers und eines heckseitigen Ladekrans. Das Fahrzeug wird von Mitarbeitern des Tiefbauamtes, Sachgebiet Kanalunterhalt überwiegend zur Durchführung von Grab- und Transportarbeiten genutzt.
Zweiseitenkipper und Ladekran
Tiefbauamt - Sachgebiet Kanalunterhalt, Am Kreuzhof 2, 93055 Regensburg
Fertigung und Montage eines Zweiseitenkippers auf das Lkw-Fahrgestell aus Los 1. Mit dem Fahrzeug werden von Mitarbeitern des Tiefbauamtes, Sachgebiet Kanalunterhalt überwiegend Grab- und Transportarbeiten durchgeführt.
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Heckseitiger Ladekran:
Lieferung und Montage eines Ladekrans in robuster Ausführung gemäß den Beanspruchungsgruppen B 3 nach DIN EN 12999 und S 2 nach DIN EN 13001 mit einem Plug-In-Hybrid System (elektro-hydraulisches System mit Batterie und einem Hydrauliksystem am getriebeseitigen Nebenabtrieb), geeignet für einen mindestens 6-stündigen Akkuladekranbetrieb pro Arbeitstag.
Der Ladekran ist als Festanbau am Heck des Fahrzeugs zu montieren. Bezogen auf die Krandrehsäule müssen sich die beiden Stützbeine in Fahrtrichtung vor der Drehsäule des Ladekrans, also näher am Hinterachse befinden.
Er wird im Bereich des Sachgebietes Kanalunterhalt nahezu ausschließlich für Grabarbeiten eingesetzt und soll den aktuell genutzten Ladekran ersetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW Fahrgestell zGG 15 t
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zweiseitenkipper und Ladekran
Ort: Herrngiersdorf
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese unverzüglich, wenn möglich jedoch spätestens bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]