Erweiterung von AMS - eKomm Phase 1 (315/22 mv)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung von AMS - eKomm Phase 1 (315/22 mv)
Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrages zur Erstellung bzw. Anpassung der Software für das Asservatenmanagement (AMS) Bayern, eKomm Phase 1
Inhalte des Auftrags zur Erweiterung eines vorhandenen Standardproduktes sind im Einzelnen:
• Konvertierung von Dokumenten in das PDF/A-1b-Format
• Mehrfachauswahl von vorhandenen PDF/A-1b-Dokumenten
• Export und Speicherung ausgewählter Dokumente unter einem Dateipfad
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Erweiterung der Softwareanwendung AMS basiert auf bereits vom Auftragnehmer programmieten Modulen. Die Programmierung kann nur durch den Hersteller des Grund-Moduls "rsEvid®" - dem Auftragnehmer - geleistet werden.
Gründe im Einzelnen:
• Ein anderer Anbieter als der Auftragnehmer, hat die Ressourcen des Moduls "DV-gestützte Spuren- und Asservatenverwaltung" nicht zur Verfügung und kann auch die Kompatibilität zur Anwendung "EASy" nicht herstellen.
• Die Verwendung der Software "rsCASE®" des Auftragnehmers resultiert aus einem Angebotsverfahren, bei dem der Auftragnehmer als einziger europaweit hervor ging. Eine Alternative zur Software des Auftragnehmers existiert derzeit nicht.
Fazit:
Die Programmierung des Erweiterungsmoduls kann lediglich durch den Entwickler des Grund-Moduls (rola Security Solutions GmbH) erfüllt werden. Die o. g. Ausschlusskriterien sind von einem Drittanbieter nicht zu realisieren.
Nur die Fa. rola GmbH ist Eigentümerin der Lizenzen und des Quellcodes für das Produkt "rsCASE®" als Grundlage für das System "EASy" und das darauf aufbauende "rsEvid®"-Modul "DV-gestützte Spuren- und Asservatenverwal-tung". Ein Drittanbieter hat deshalb keinerlei Möglichkeiten, die erforderte Leistung umzusetzen.
Aufgrund der vorstehenden fachlichen Anforderungen kommt für die Ausführung des Auftrages als alleiniger Hersteller und Nutzungsrechteinhaber nur die rola Security Solutions GmbH in Betracht. Ein Wettbewerb mit anderen Unternehmen ist damit ausgeschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung von AMS - eKomm Phase 1 (315/22 mv)
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de