Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Attoworld-Teams Referenznummer der Bekanntmachung: LMU-2022-EU-1 (Ex-Post-VÖ)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Attoworld-Teams
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Attoworld-Teams auf der Grundlage eines Rahmenvertrags. Der Auftrag umfasst Dienstleistungen in den Bereichen
Web Development, Web Programming, Website Maintenance und PR-Assistenz.
Ludwig-Maximilians-Universität München Am Coulombwall 1 85748 Garching
Die Vermittlung der Arbeit des attoworld-Teams in der Öffentlichkeit erfordert es, komplizierte Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Das Team der Öffentlichkeitsarbeit unterhält und pflegt mehrere Webseiten, die sich thematisch mit den einzelnen Forschungsfeldern beschäftigen. Dazu kommen Homepages für zwei Forschungscenter, dem Centre for Advanced Laser Applications (CALA) und dem Laboratory for Extreme Photonics. Zudem gibt es die Homepage www.photonworld.de, die sich populärwissenschaftlich mit dem Thema "Laser und Licht" beschäftigt. Neben den Webauftritten veröffentlicht das PR-Team regelmäßig Pressemitteilungen, Newsletter, Flyer und Broschüren zu den jeweiligen Forschungsthemen. Die Grundlage für eine Veröffentlichung ist meist eine wissenschaftliche Publikation in den renommierten Forschungsmagazinen "Nature" und "Science". Zum Aufgabenbereich des PR-Teams gehören auch Präsenzen auf Messen und den regelmäßig stattfindenden Tagen der offenen Tür auf dem Forschungscampus Garching, sowie öffentliche Vorträge, wie etwa in der Reihe "Wissenschaft für jedermann" im Deutschen Museum. Social-Media-Aktivitäten auf Facebook und Instagram runden das PR-Portfolio ab und gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Der Auftrag ist in die Öffentlichkeitsarbeit des Attoworld-Teams eingebettet und umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Web Development, Web Programming, Website Maintenance und PR-Assistenz:
- Im Bereich Web-Development umfasst der Auftrag die (Weiter-)Entwicklung von Frontend und Backend für mehrere Webseiten.
- Der Bereich Web Maintenance umfasst die Administration und Pflege bereits bestehender Webseiten sowie deren Weiterentwicklung.
- Der Bereich Web Programming umfasst die Neuentwicklung von Webseiten.
- Der Bereich PR-Assistenz umfasst unterschiedliche Tätigkeitsfelder; zu den Aufgaben zählen u.a. die redaktionelle und administrative Unterstützung sowie die Konzeption und Realisierung von Filmbeiträgen.
Vertragsverlängerungsoption: Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern. Im Falle der Ausübung der Option wird der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Attoworld-Teams
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ultrafast-innovations.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6MTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]