Käfigreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Käfigreinigung
Als Teil der Mäusetierhaltung sind im Gebäude 3511 Raum 6011 und 6052 Waschhallen zur Käfigreinigung untergebracht. Die bestehenden zwei Tunnelwaschanlagen waschen ca. 30.000 Käfige/Woche. Die Anlagen sind 21 bzw. 29 Jahre alt, weshalb absehbar keine Ersatzteile mehr verfügbar sein werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist es, die zwei Maschinen durch eine neue leistungsfähige und weitgehend automatisierte Anlage im Raum 6011 zu ersetzen.
Neben der Automatisation (Roboter vor der Tunnelwaschanlage und automatisierter
Käfigschalen Wender nach der Tunnelwaschanlage) ist zusätzliche eine
Einstreuentsorgungsstation vor der Tunnelwaschanlage und eine Versorgungsstation hinter der Tunnelwaschanlage vorgesehen, die Teil der ausgeschriebenen Leistung sind.
Ebenfalls im Leistungsumfang enthalten ist eine zentrale Versorgung mit Reiniger und Klarspüler für insgesamt 3 Maschinen.
Die Einstreu Ver- und Entsorgungsstationen werden an ein bauseitiges Vakuumsaugsystem angeschlossen.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
1x Käfigreinigung (Tunnelwaschanlage) gegliedert in: - Funktionsnachweis - Trennwandsystem - Spezialgeräte Tierbereich - Einstreuver- und Entsorgung - Automatische Käfigreinigung - Lampen und Leuchten - Sonstige Leistungen - Dokumentation - Wartung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Käfigreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.