Reinigungsleistungen für SGM inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: Reinigung2022-Ma
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sgm-muc.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sgm-muc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für SGM inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial
Reinigungsleistungen für die Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH (SGM) in Terminal 1, Terminal 2 und im Satelliten des Flughafens München inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial.
Flughafen München
Durchführung von Reinigungsleistungen in den Räumlichkeiten der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH (SGM) in Terminal 1, Terminal 2 und im Satelliten des Flughafens München inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial.
Die Leistung ist hauptsächlich im nichtöffentlichen Bereich des Flughafens München zu erbringen; das eingesetzte Personal benötigt eine Zutrittsberechtigung inkl. Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulung nach LuftSiG, ggf. Vorfeldführerschein u.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen für SGM inkl. Ersatz von Verbrauchsmaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sasse.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach Aufhebung des ursprünglichen offenen Verfahrens, in dem kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rügen von Verstößen gegen die Vergabevorschriften sind innerhalb von zehn Kalendertagen entsprechend den in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen an die Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH, Zentrales Sachgebiet Beschaffungs- und Vergabewesen, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen, zu richten. Von dort wird in Textform mitgeteilt, ob der Rüge abgeholfen wird. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so ist innerhalb von 15 Kalendertagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) nach Zugang der Mitteilung ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Südbayern zulässig. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist innerhalb einer Beschwerdefrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht München, Vergabesenat, zulässig. Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat.