Gäubodenkaserne Feldkirchen, Sanierung Wärmeversorgung, Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gäubodenkaserne Feldkirchen, Sanierung Wärmeversorgung, Generalplaner
Zusammengefasste Planungsleistung für Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung nach den entsprechenden §§ der HOAI, Leistungsphasen 2-9, für die Baumaßnahme „Sanierung der Wärmeversorgung“ in der Gäubodenkaserne Feldkirchen, Mitterharthausen 55, 94351 Feldkirchen.
Erneuerung gesamte Wärmeversorgung inkl. zentraler Wärmeerzeugung, Unterstationen in den Gebäuden und zugehörigem Verteilnetz mit Variantenuntersuchung. Nach erfolgter Variantenfestlegung muss beiliegende ES/EW-Bau aus dem Jahr 2014 überarbeitet bzw. aktualisiert werden. Falls möglich sollte die Baumaßnahme in zwei Abschnitte aufgeteilt werden: in die Erneuerung der gesamten Fernwärmeleitungen sowie in die Erneuerung der Wärmeerzeugung.
Die Liegenschaft verfügt aktuell über ein Leitungsnetz mit ca. 3,5 km Länge und etwa 50 Unterstationen in den verschiedenen Gebäuden. Die zentrale Wärmeerzeugung ist bisher gas- und ölbasiert. Die Verteilung erfolgt über ein Heißwassernetz (mit Wärmetauschern in den einzelnen Gebäuden) mit einer Vorlauftemperatur von 100 bis 150 °C, einer Rücklauftemperatur von 80 bis 100 °C und einer Nenndruckstufe PN 25. Die bestehende Wärmeerzeugung aus dem Jahr 1994 mit drei Kesseln zu zwei Stück mit 4,9 MW und einem mit 1,1 MW ist nicht mehr zeitgemäß und das Verteilnetz mit seinen 50 Jahren ist teilweise in einem sehr maroden Zustand. Durch die Maßnahme soll die komplette Wärmeversorgung erneuert werden.
Bei der Überplanung der Wärmeversorgung ist die installierte Wärmeleistung von rund 11 MW und das Nutzungskonzept zu Grunde zu legen. Parallel zu dieser Maßnahme wird in einem anderen Projekt die gesamte Gebäudeleittechnik erneuert. Darauf ist sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung besonders Rücksicht zu nehmen. Die Baumaßnahme ist im laufenden Kasernenbetrieb umzusetzen. Deswegen ist eine durchgehende, ausreichende Wärmeversorgung aller Gebäude während der Bauphase bereits in der Planung zu berücksichtigen.
In der Liegenschaft ist die gesamte Wärmeversorgung inkl. zentraler Wärmeerzeugung, Unterstationen in den Gebäuden und zugehörigem Verteilnetz zu erneuern. Dabei ist eine Variantenuntersuchung mit dem Ziel vorzuschalten, eine zeitgemäße Wärmeerzeugung mit einem Primärenergiefaktor fp von 0,3 (Voraussetzung zur Einhaltung der derzeit geltenden Standards sowie der Vorgaben des GEG und der Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes (EEFB)) zu ermitteln.
1. Angaben zum durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags und den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021; Gewichtung 15%
2. Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl von festangestellten Ingenieuren und Technikern des Unternehmens in den letzten drei Jahren in 2019, 2020, 2021; Gewichtung 15%
3. Referenz 1 – Schwerpunkt TGA, Planung und Bau einer Wärmeversorgungsanlage: Gewichtung 30%
Durch die lange Bauzeit kann ein Projekt mit Baubeginn und Bauende zwischen den Jahren 2012 bis 2022 eingereicht werden.
Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich folgender Unterkriterien:
• Beschreibung der erbrachten Leistung. (Vertragsverhältnis, Ausgeführte Leistungsphasen, Größenordnung, Einbindung in das Liegenschaftskonzept und Variantenuntersuchung)
4. Referenz 2 – Schwerpunkt Ingenieurbau, Planung und Bau eines Wärmeverteilnetzes: Gewichtung 20%
Durch die lange Bauzeit kann ein Projekt mit Baubeginn und Bauende zwischen den Jahren 2010 bis 2022 eingereicht werden.
Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich folgender Unterkriterien:
• Beschreibung der erbrachten Leistung. (Vertragsverhältnis, Ausgeführte Leistungsphasen, Größe des Versorgungsgebietes und Planungskonzept)
5. Referenz 3 – Schwerpunkt Leistungserbringung Planung und Bau einer Wärmeversorgung für öffentliche Bauherren mit Einbeziehung Bundeswehr, RBBau, RLBau: Gewichtung 20%
Durch die lange Bauzeit kann ein Projekt mit Baubeginn und Bauende zwischen 2010 und 2022 eingereicht werden.
Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich folgender Unterkriterien:
• Beschreibung der erbrachten Leistung. (Vertragsverhältnis, Ausgeführte Leistungsphasen und festgestellte Kosten des Projekts)
• Empfänger (öffentlicher oder privater Empfänger)
stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237041
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237041
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237041
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 10 Jahren (Referenz 1) bzw. 12 Jahren (Referenz 2 und 3) erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs können auch Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigt werden.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Angaben siehe Nr. III.1.1. Die BauKaG ist einzuhalten.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237041
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]