Interimsbeauftragung Teleradiologie für die Standorte Rothenburg und Dinkelsbühl im erweiterten Betrieb sowie den Klinikstandort Ansbach im Normalbetrieb.
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ANregiomed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsbeauftragung Teleradiologie für die Standorte Rothenburg und Dinkelsbühl im erweiterten Betrieb sowie den Klinikstandort Ansbach im Normalbetrieb.
Dienstleistung der Teleradiologie für drei Klinikstandorte (Ansbach: Normalbetrieb sowie Rothenburg und Dinkelsbühl als erweiterter Betrieb in Ergänzung zum vergebenen Vertrag) zur Sicherstellung der Gewährleistung der teleradiologischen Notfallversorgung in Stadt und Landkreis Ansbach.
Ansbach, Kreisfreie Stadt und Landkreis
ANregiomed nimmt mit allen drei Standorten an der Notfallversorgung für Stadt und Landkreis Ansbach teil. Für eine medizinisch adäquate Behandlung von Notfall- und stationär aufgenommenen Patienten ist die lückenlose radiologische Versorgung zu gewährleisten. Eine Genehmigung hierzu wird dazu antragsgemäß von der Regierung von Unterfranken erteilt. Die fehlende fachärztliche Besetzung trat durch Langzeiterkrankung der Chefärztin und den Wegfall des Radiologen ab 1.12.2022 für die Standorte Dinkelsbühl und Rothenburg auf.
Grund für die kurzfristige Interimsvergabe: Fehlende fachärztliche Besetzung des radiologischen Instituts ab 1.12.2022 für die Standorte Rothenburg und Dinkelsbühl. Für den Standort Ansbach ist nur noch ein Radiologe dienstbereit. Drohende Gefahr, den Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen zu können; trotz erheblicher Bemühungen konnten weder angestelltes Personal noch Leiharbeitnehmer akquiriert werden. Grund mutmaßlich die aktuell erschwerte Personalakquise aufgrund Coronasituation; keine Sicherstellung der Dienste möglich.
Es geht um eine Interimsbeauftragung bis zum 31.05.2023, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Bis dahin ist auch der laufende Vertrag, der jetzt interimsweise erweitert werden soll, befristet. In der Zwischenzeit soll eine längerfristige Beauftragung ab dem 01.06.2023 ausgeschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
ANregiomed führt eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV als Interimsvergabe bis zum 31.05.2023 durch, da aufgrund der drohenden Abmeldung von der Notfallversorgung und damit einhergehenden fehlenden Sicherstellung der Notfallversorgung für den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach an allen drei Klinikstandorten die teleradiologische Versorgung sonst nicht mehr gewährleistet wäre. Bis zum Ablauf dieses Interimsvertrages wird die teleradiologische Versorgung ab dem 01.06.2023 neu ausgeschrieben.
ANregiomed nimmt mit allen drei Standorten an der Notfallversorgung für Stadt und Landkreis Ansbach teil. Für eine medizinisch adäquate Behandlung von Notfall- und stationär aufgenommenen Patienten ist die lückenlose radiologische Versorgung zu gewährleisten. Eine Genehmigung hierzu wird dazu antragsgemäß von der Regierung von Unterfranken erteilt. Die fehlende fachärztliche Besetzung trat durch Langzeiterkrankung der Chefärztin und den Wegfall des Radiologen ab 1.12.2022 für die Standorte Dinkelsbühl und Rothenburg auf.
Eine anderweitige Besetzung der vakanten Stellen war aufgrund des Fachkräftemangels nicht möglich, so dass die Interimsvergabe zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zwingend notwendig war.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fritzlar
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.radiologie.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Hier handelt es sich um eine Veröffentlichung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist.
Die Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Diesem Zweck dient diese Bekanntmachung.