Planung Freianlagen Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 610 22 03 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Freianlagen Verkehrsanlagen
Erstellung von Freiflächen (Platz- und Grünflächen) im 4. Bauabschnitt im Bereich der Reese-Kaserne, Stadt Augsburg. Leistung: Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und 4, Leistungsphasen 5-9 und 6-9.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Augsburg, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das ca. 42 ha große Areal der Reese-Kaserne im Stadtteil Kriegshaber in Augsburg wird seit 2012 im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme basierend auf einem aus einen Wettbewerb entwickelten Gestaltungskonzept entwickelt. Zielsetzung war und ist eine einheitliche Gestaltung von angrenzenden privaten und öffentlichen Freiflächen.
Die ausgeschriebene Leistung ist auf mehrere Planungsbereiche (PB1-PB4) aufgeteilt. Die Lage der Planungsbereiche ist dem Lageplan Bearbeitungsbereich zu entnehmen.
Der Reesepark soll sich an seinem nördlichen Ende über zwei Plätze südlich der Ulmer Straße mit dem Stadtteil Kriegshaber verbinden. Der westliche Platz (PB1) soll durch einen Baumhain und ein Wasserspiel geprägt werden. Die Planungen für die Brunnentechnik stellen eine eigenständige Auftragslage dar, die gesondert beauftragt wird.
Der östlicher Platz (PB3) als „grüner Platz“ geplant folgt den gestalterischen Leitlinien des Reeseparks und stellt eine Verbindung zur Umgebung her. Die bereits hergestellten privaten Flächen (Planung Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH liegt bei) und noch herzustellenden öffentlichen Platzflächen sind als eine gestalterische Einheit vorgesehen.
Für die Oberflächengestaltung beider Plätze und der angrenzenden privaten Flächen besteht für die Belagsausbildung (Asphalt mit Possehlbelag) bereits eine verbindliche Vorgabe. Bautechnische Vorgaben sind entsprechend einem Katalog des Tiefbauamts zu erfüllen.
Die zu erstellenden Planungen für den Nordbereich (PB2) haben die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zu beachten. Sickermulden von den nördlich angrenzenden Gebäuden sind aus dem farblich in den Plänen angelegten Planbereich ausgenommen. Die in der Entwurfsplanung aufgezeigten Wegeführungen enden an bereits hergestellten Punkten auf Privatgrund und sind gestalterisch gleich wie die bereits vorhandenen Wege im Park auszubilden.
Der zu planende Bereich gliedert sich in zwei Teilereiche. Der westliche Bereich wird durch die Straße Reeseallee getrennt. Zu beachten sind planerische Vorgaben bezüglich der Wege (Lage und bautechnischer Aufbau) und vorhandene Fernwärmeanlagen (siehe Anlage). Für den östlichen Bereich liegen die Ausführungsplanungen bereits vor.
Der Planungsbereich Ost PB4 bindet den Platz Ost an den Park und das zentrale Wegeband an und begrenzt diesen mit linear geführtem Anlagenweg, einer Baumreihe und Heckenpflanzung zu den Baufeldern ab.
Die Leistungsphasen 1-4 bzw. 1-5 wurden vom Büro Lohaus und Carl Landschaftsarchitektur, Hannover erbracht. Detaillierte Planungsstände sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Aufgrund der langen Planungsphase liegen bereits viele Bindungen und Ausführungsdetails (siehe Anlagen) vor. Dieses ist im Angebot entsprechend zu würdigen.
Die Maßnahme wird öffentlich gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2 , für die folgenden Planungsbereiche. Es sind die Planungen ab der LPH 5 bis 9 (PB1 Platz West, PB2, PB3 Platz Ost), bzw. LPH 6 bis 9 (PB4) zu erstellen.
Für die Objektplanung Verkehrsanlagen sind die Leistungen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 4, für die Planungsbereiche PB1 Platz West und PB3 Platz Ost die Planungen ab der LPH 5 bis 9 zu erstellen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Anlage 11 in die Honorarzone IV sowie die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgendem Kostenansatz (Kostengruppe 500 nach DIN 276, netto) für die Gesamtmaßnahme aufgeteilt auf die Planungsbereiche (PB2 ca. 460 000 €; PB1 und PB3 ca. 865 000 € (Anteil Verkehrsanlagen ca. 259 000€); PB4 ca. 826 000 €) aus.
Der Beginn der Leistungserbringung erfolgt direkt nach Beauftragung.
Baubeginn und Fertigstellung aller vier Planungsbereiche sind für den Zeitraum Frühjahr 2024 bis Herbst 2025 vorgesehen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Freianlagen (20 Punkte),
1.2. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Verkehrsanlagen (20 Punkte),
1.3. Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte).
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 6-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung).
Die Referenzprojekte Objektplanung Freianlagen müssen mind. der Honorarzone IV zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Die Referenzprojekte Objektplanung Verkehrsanlagen müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem sich bewerbenden Planungsbüro zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, kann sich ein Bewerber dann auf diese Referenz berufen, wenn er nachweist, dass die maßgebend verantwortlichen Projektbearbeiter (Projektleiter und verantwortliche Projektbearbeiter) nunmehr in seinem Büro tätig sind und für die Auftragsausführung vorgesehen sind. Hierzu ist den Referenzen eine formlose Eigenerklärung mit einer entsprechenden Erläuterung beizulegen.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte aus den Jahren 2019, 2020 und 2021, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
Mehrfachbeteiligung eines Unternehmens in zwei Bietergemeinschaften an einem Vergabeverfahren kann zu einem Angebotsausschluss – mit beiden Angeboten – wegen eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb führen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]