Rückbau Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0912
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Bestandsgebäude
Neubau Department Geo- und Umweltwissenschaften der LMU und Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlung Bayerns, 80336 München, Schillerstrasse 42
80336 München, Schillerstrasse 42-46
Neubau Department Geo- und Umweltwissenschaften der LMU und Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlung Bayerns, 80336 München, Schillerstrasse 44
Rückbau der Bestandsgebäude inklusive Entkernung und Schadstoffsanierung, Aufbereitung der mineralischen Restbausubstanz, Entsorgungsleistungen, Verbau- und Erdarbeiten, untergeordnete Baumeisterarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten
Ort: Alling
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]1