Rahmenvertrag für Stromlieferung inkl. Netznutzung für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]50
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossostheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.grossostheim.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Stromlieferung inkl. Netznutzung für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023
Rahmenvertrag für Stromlieferung inkl. Netznutzung für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023 für 122 Abnahmestellen (SLP/Standardlastprofil) mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 900.000 kWh (all-inclusive-Vertrag).
Die Vergabe erfolgt ohne Auftragsbekanntmachung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV wegen besonderer Dringlichkeit.
Interessierte und geeignete Bieter werden zur Interessensbekundung aufgerufen.
Großostheim
Eine Bündelausschreibung für die zu beschaffende Stromlieferung gemeinsam mit anderen bay. Kommunen brachte kein zuschlagsfähiges Ergebnis. Der Bestehende Stromlieferungsvertrag endet mit Ablauf des 31.12.2022. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird auf Grundlage des §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV kurzfristig ein neuer Stromlieferungsvertrag inkl. Netznutzung für den Lieferzeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023 vergeben. Menge: 122 Abnahmestellen (SLP/Standardlastprofil) mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 900.000 kWh. Art: Ökostrom.
Zuschlagskriterium: Preis (geringster Arbeitspreis je kWh). Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Für die Folgejahre ab. 01.01.2024 soll eine erneute Ausschreibung im Rahmen einer Bündelausschreibung erfolgen.
Verfahren: Der Markt Großostheim beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages in einem Schnellverfahren. Als Submissionstermin ist der 22.11.2022, 11.00 Uhr (während der Börsenzeiten) vorgesehen. Der Zuschlag erfolgt an den günstigsten Bieter mit dem geringsten Arbeitspreis bis 22.11.2022, 13.00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung im Handelsregister, Angaben zur Berufsgenossenschaft. Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, Eigenerklärung gem. Artikel 5k VO 2022/576 v. 8.4.22 (Russlandsankteionen). Nachweis und Referenzen erbrachter Stromlieferungsleistungen mindestens drei vergleichbarer Leistungen.
Nachweis Leistungsfähigkeit mit mindestens 2 Mio/EUR Jahresumsatz im Geschäftsbereich Strom in den letzen drei Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anträge auf Beteiligung am Verfahren sind bis spätestens 17.11.2022, 17.00 Uhr unter der E-Mail-Adresse [gelöscht] zu stellen.
Der Bewerber erhält anschließend die erforderlichen Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung per E-Mail zugesandt.
Die erforderlichen Unterlagen sind vollständig ausgefüllt und spätestens bis 18.11.2022, 12.00 Uhr unter der o.g. E-Mail-Adresse einzureichen.
Der Bewerber erhält bis 18.11.2022 17.00 Uhr eine Information ob er für das Verhandlungsverfahren zugelassen wird. Bei Zulassung erhält dieser die
Vergabeunterlagen und techn. Informationen zu den Abnahmestellen.
Submissionstermin für die Angebotsabgabe ist der 22.11.2022, 11.00 Uhr (Eingang der Angebote an o.g. E-Mail-Adresse). Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das günstigste Angebot bis 22.11.2022, 13.00 Uhr elektronisch per E-Mail.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen