Übernahme, Transport und Vermarktung oder Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: 03_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Vermarktung oder Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Traunstein
Übernahme, Transport und Vermarktung oder Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Traunstein
• Gestellung der benötigten Sammelbehälter für Nichtverpackungskunststoffen an derzeit 33 Sammelstellen,
• Übernahme und Transport der Nichtverpackungskunststoffe,
• Ordnungsgemäße Vermarktung/Verwertung der Nichtverpackungskunststoffe.
Zu II.1.7 und V.2.4: Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport und Vermarktung oder Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Traunstein
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]