Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Tunnel Starnberg "Gestaltung der Tunnelportale, des Betriebsgebäudes, der Notausstiege und des Lüftungskamins"
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbawm.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Tunnel Starnberg "Gestaltung der Tunnelportale, des Betriebsgebäudes, der Notausstiege und des Lüftungskamins"
Im Zuge des Ausbaus der Bundestraße B2 im Bereich Starnberg, die in Fortführung der A 952 die Stadt München mit den Zentren Starnberg, Weilheim, Murnau und Garmisch-Partenkirchen verbindet, soll durch den Bau eines Tunnels die stark belastete Bundesstraße im Ortsbereich von Starnberg vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Gemäß Planfeststellungbeschluss ist die Gestaltung einiger Bauteile dieses Tunnels in Abstimmung mit der Stadt Starnberg unter Einschaltung eines Architekten vorzunehmen. Das Staatliche Bauamt Weilheim und die Stadt Starnberg haben daher beschlossen einen Architekturwettbewerb durchzuführen, um die bestmögliche Lösung für alle Projektbeteiligten zu erreichen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist die architektonische Gestaltung der beiden Portalbereiche, des Betriebsgebäudes sowie des Lüftungskamins des Starnberger Tunnels und eines exemplarischen Notausstieges (Notausgang 6). Ziel des Wettbewerbes ist es, die Gestaltung dieser Bauwerke als sichtbare Komponenten des Tunnels in einer einheitlichen gestalterischen Sprache unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und des Stadtbildes von Starnberg vorzunehmen und somit den Eingriff in die städtebauliche bzw. landschaftliche Situation zu minimieren.
Der Lüftungskamin am Schlossberg ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in Form des denkmalgeschützten Ensembles Schloss, Schlossbrücke und Pfarrkirche zu gestalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
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Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
--Konzept -/Leitidee
--Bauliche, technische Anlagen
- städtebauliche Gestaltung
- städtebauliche Einbindung
- Erscheinungsbild
- Formgebung, Materialität
--Verkehr und Erschließung
- Funktionalität u.a. auch hinsichtlich Lärmschutz
- Sicherung der Erschließungsfunktion
- Barrierefreiheit
--Grün- und Freiflächengestaltung
- Einbindung in die freie Landschaft bzw. ins Stadtbild
- Verknüpfung der umliegenden Bereiche (vor allem bezüglich der Fußgänger- und Radwegebeziehungen)
- Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raumes
- Fernwirkung der Bauwerke z.B. Lüftungskamin
- Funktionalität
- Barrierefreiheit
--Wirtschaftlichkeit, Energie und Nachhaltigkeit, grobe Kostenschätzung
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de