Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2022-0045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bioabfällen
Annahme, Verwiegung bzw. Abholung von Bioabfällen und deren ordnungsgemäße Verwertung in der Zeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2025
1a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 1b Abholung durch AN
München
Los 1a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 1b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage (siehe Punkt II.2.14)
Menge ca. 3.000 t/a
Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die
Anlieferstelle des AN nur innerhalb des Stadtgebiets München
liegen. Angebote, deren Anlieferstelle außerhalb des
Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung
ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zum Los 1a werden
mit den Angeboten zum alternativen Los 1b verglichen. Den
Zuschlag erhält das Los 1a oder 1b mit dem günstigsten
Angebotspreis.
2a Anlieferung mit Einsammelfahrzeugen des AWM; alternativ 2b Abholung durch AN
München
Los 2a mit direkter Anlieferung der Bioabfälle durch Mülleinsammelfahrzeuge des AWM bei einer genehmigten Anlieferstelle des AN innerhalb des Stadtgebiets München bzw. als Alternativ-Los 2b mit Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch den AN und Transport zu einer genehmigten Verwertungsanlage (siehe Punkt II.2.14)
Menge ca. 2.000 t/a
Aus ökologischen und logistischen Gründen darf die
Anlieferstelle des AN nur innerhalb des Stadtgebiets München
liegen. Angebote, deren Anlieferstelle außerhalb des
Stadtgebiets München liegt, werden von der Wertung
ausgeschlossen. Die wertbaren Angebote zum Los 2a werden
mit den Angeboten zum alternativen Los 2b verglichen. Den
Zuschlag erhält das Los 2a oder 2b mit dem günstigsten
Angebotspreis.
Los 3 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 4.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Los 4 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 4.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Los 5 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 3.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Los 6 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 3.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Los 7 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 3.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Los 8 Abholung der Bioabfälle am Entsorgungspark Freimann durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 3.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Optionales Los 9 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 1.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Es handelt sich hier um ein optionales Los:
Die zur Entsorgung anfallenden Bioabfall-Mengen unterliegen generell starken Schwankungen, u.a. aufgrund von Wettereinflüssen, und auch jahreszeitlich bedingt. Besonders in den anlieferstarken Monaten Mai bis November können kurzfristig große Mengen an Bioabfällen zur Abholung am Entsorgungspark anfallen. Diese möglicherweise zusätzlich anfallenden Bioabfall-Mengen werden als optionale Lose 9 und 10 angeboten. Ein Anspruch auf die angegebenen Mengen besteht nicht.
Optionales Los 10 Abholung der Bioabfälle am ESP durch AN
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge ca. 1.000 Tonnen an Bioabfällen pro Jahr
Es handelt sich hier um ein optionales Los:
Die zur Entsorgung anfallenden Bioabfall-Mengen unterliegen generell starken Schwankungen, u.a. aufgrund von Wettereinflüssen, und auch jahreszeitlich bedingt. Besonders in den anlieferstarken Monaten Mai bis November können kurzfristig große Mengen an Bioabfällen zur Abholung am Entsorgungspark anfallen. Diese möglicherweise zusätzlich anfallenden Bioabfall-Mengen werden als optionale Lose 9 und 10 angeboten. Ein Anspruch auf die angegebenen Mengen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angaben über Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung)
- Eigenerklärung zu Versicherungsschutz: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung bestätigen, dass im gesamten Auftragszeitraum
• ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und mind. 2 Mio Euro für Personenschäden abdeckt und
• Versicherungsschutz durch eine Umweltschadenshaftpflicht und eine Umweltschadensversicherung in jeweils ausreichender Höhe besteht.
- Angaben zu Referenzen über mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen (abhängig vom Angebot, Anzahl/Menge Lose). Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Bioabfälle mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend Nr. 2 der Leistungsbeschreibung.
- Angabe verantwortliche Person vor Ort im Leistungsverzeichnis bei Angebote/n zu den Losen 1a und/oder 2a
- Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten.
- Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache).
- Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend.
- Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft muss über den gesamten Vertragszeitraum bestehen.
- Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. das Befördern von getrennt erfassten Bioabfällen mit den Abfallschlüsseln 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle" oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
• Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs. 2 EfbV)
• Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie
gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten
Ausführung (§ 4 EfbV)
• Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
• Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV)
• Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
• Fachkunde des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
• Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
- Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2022 und sobald vorhanden das Jahreszeugnis 2023 sowie das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2022 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Das jeweils aktuelle Prüfzeugnis ist jährlich unaufgefordert an den AWM zu senden.
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU in ausgefüllter und unterschriebener Form.
Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
IV. Quartal 2024
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die
Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10
Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu
richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt.
Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf
Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls
schon eingereichtes Angebot muss, sofern die
Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert
wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).