Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung oder Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 02_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung oder Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung oder Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
• Gestellung der benötigten Sammelbehälter für die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 3 und 5 an derzeit 33 Wertstoffhöfen,
• Gestellung der benötigten Sammelbehälter für die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte) an derzeit 7 Wertstoffhöfen,
• Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 3, 4 und 5,
• Übergabe der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 3 an die Stiftung EAR,
• ordnungsgemäß Vermarktung / Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 4 und 5.
Zu II.1.7 und V.2.4: Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport, Bereitstellung und Vermarktung oder Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Ort: Eiselfing
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]