444 - Sanierung Dreifachturnhalle Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth - Gewerk: 1002-001 Abbruch
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tir.de
Abschnitt II: Gegenstand
444 - Sanierung Dreifachturnhalle Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth - Gewerk: 1002-001 Abbruch
Gewerk: 1002-001 Abbruch
95643 Tirschenreuth
Bauziel ist die komplette Entkernung der Dreifachturnhalle. Der Rückbau erfolgt
bis auf die tragende Konstruktion (Stützen, Binder, Wände, Decken, Treppen,
etc.), welche für die Generalsanierung erhalten bleiben.
Dementsprechend vorsichtig und schonend müssen die Rückbauarbeiten erfol-
gen, so dass an der verbleibenden Konstruktion keine Schäden entstehen.
ca. 1.000 m2 Abbruch von befestigten Flächen (Betonpflaster/Asphalt)
ca. 2.000 m2 Abbruch von Deckenbekleidungen
ca. 1.985 m2 Abbruch von Linoleumboden inkl. Kleber
ca. 1.200 m2 Abbruch von Schwingboden
ca. 1.917 m2 Abbruch von bitumenartiger Verklebung - PAK belastet
ca. 1.143 m2 Abbruch von schwimmenden Zementestrich
ca. 1.610 m2 Abbruch Bitumendach, gedämmt. HBCD+PAK belastet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256047
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-
eservices.de elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]