Neubau einer Abwasserdruckleitung - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 sowie Abrissplanung und Schmutzfrachtberechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 089-242589
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-bergheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Abwasserdruckleitung - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 sowie Abrissplanung und Schmutzfrachtberechnung
Gegenstand der Beschaffung sind die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische
Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 sowie Abrissplanung und Schmutzfrachtberechnung LPH 1-9
(bzw. LPH 3-9) für den Neubau einer Abwasserdruckleitung.
Das Kommunalunternehmen der Gemeinde Bergheim plant den Neubau einer Abwasserdruckleitung von
Attenfeld nach Bergheim über Unterstall. Derzeit sind in den Gemeinden Attenfeld und Unterstall Kläranlagen im
Betrieb, die durch die Weiterleitung des Abwassers zur Gemeinde Bergheim rückgebaut werden sollen.
Attenfeld - Unterstall - Bergheim
Gegenstand der Beschaffung sind die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische
Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 sowie Abrissplanung und Schmutzfrachtberechnung LPH 1-9
(bzw. LPH 3-9) für den Neubau einer Abwasserdruckleitung.
Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt.
Das Kommunalunternehmen der Gemeinde Bergheim plant den Neubau einer Abwasserdruckleitung vom
Gemeindeteil Attenfeld zur Gemeinde Bergheim über den Gemeindeteil Unterstall mit Pumpwerken und
Mischwasserbehandlungs- und -entlastungsanlagen.
Die derzeit in den Gemeindeteilen Attenfeld und Unterstall betriebenen Kläranlagen werden nach Erstellung der
Abwasserdruckleitung rückgebaut.
Die Abwasserdruckleitung ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt:
1. Bauabschnitt: Streckenabschnitt von der Kläranlage der Gemeindeteile Attendfeld zur Kläranlage der
Gemeindeteil Unterstall
2. Bauabschnitt: Streckenabschnitt von der Kläranlage der Gemeindeteil Unterstall zur Kläranlage der
Gemeinde Bergheim.
Die Realisierung der beiden Streckenabschnitte soll zeitlich versetzt zueinander erfolgen.
Für den Streckenabschnitt Attenfeld - Unterstall (1. BA) wurden bereits Planungsleistungen der LPH 1 und 2
durch ein Ingenieurbüro erbracht. Dieses Büro gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass
sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollte, so werden die
Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter
auf denselben Informationsstand zu bringen.
Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung
gestellt.
Die Baukosten werden mit ca. 2,6 Mio. € brutto (KG 200-400) für den BA 1 und mit 2,7 Mio. € brutto (KG
200-400) für den BA 2 angenommen.
Die Beantragung von Fördergeldern ist vorgesehen.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlungen finden voraussichtlich im Juli 2022 statt, die Auftragsvergabe und der
Leistungsbeginn des Planungsbüros ist direkt im Anschluss, voraussichtlich für September 2022 vorgesehen.
Der Baubeginn ist für Mitte 2023 geplant. Die Genehmigung der Kläranlage Unterstall läuft zum 31.12.2023 aus.
Beide Bauabschnitte sollen bis Ende 2024 fertiggestellt werden.
Die komplette Maßnahme (inklusive Verwendungsnachweis) muss innerhalb von 4 Jahren ab
Förderbescheidserteilung abgeschlossen sein.
Die Vergabeverhandlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Auch für die Kommunikation während der
Projektbearbeitung setzt der Auftraggeber die deutsche Sprache voraus.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2.
Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
– Stufe 1: LPH 1-4, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 (BA 2, Streckenabschnitt Unterstall - Bergheim) mit
Schmutzfrachtberechung für das Gesamtgebiet
und LPH 3+4, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 (BA 1, Streckenabschnitt Attenfeld - Unterstall)
– Stufe 2: LPH 5-7, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 (BA 1, Streckenabschnitt Attenfeld - Unterstall) mit
Abbruchplanung
– Stufe 3: LPH 5-7, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 (BA 2, Streckenabschnitt Unterstall - Bergheim) mit
Abbruchplanung
– Stufe 4: LPH 8+9, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 (BA 1, Streckenabschnitt Attenfeld - Unterstall)
– Stufe 5: LPH 8+9, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 (BA 2, Streckenabschnitt Unterstall - Bergheim)
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische
Vergabeplattform eingereicht werden.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig
zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über
Bieterfragen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Abwasserdruckleitung - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 sowie Abrissplanung und Schmutzfrachtberechnung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind
rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend
innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen
Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit
ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu
verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag
auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der
Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen
zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich
hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,
dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag
unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren
ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.
3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland