Rahmenvertrag Werkstattkleidung Abfallwirtschaftsbetrieb München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0144
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Werkstattkleidung Abfallwirtschaftsbetrieb München
Rahmenvertrag Werkstattkleidung Abfallwirtschaftsbetrieb München
Arbeitskleidung schwerentflammbar
ca. 685 Stück Latzhosen, ca. 460 Stück Bundhosen, ca. 380 Stück Bundjacken
Servicewesten mit Innenfutter
ca. 230 Stück Servicewesten, ca. 230 Stück Innenfutter
Sweatshirts
ca. 1315 Stück Sweatshirt
Shirts
ca. 1550 Stück T-Shirts; ca. 1350 Stück Poloshirts
Pilotenjacken (Winterjacken)
ca. 480 Stück Pilotenjacken (Winterjacken)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Los 1 - 5
- Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Los 1 - 5
Je eine Referenz mit vergleichbarer Leistung hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert.
Referenzwert für Los 1 mindestens [Betrag gelöscht] Euro, für Los 2 mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Los 3 mindestens [Betrag gelöscht] Euro, für Los 4 mindestens [Betrag gelöscht] Euro und Los 5 mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzte Abrufmenge:
Los 1- ca. 685 Stück Latzhosen
ca. 460 Stück Bundhosen
ca. 380 Stück Bundjacken
Los 2 - ca. 230 Stück Servicewesten
ca. 230 Stück Innenfutter
Los 3 - ca. 1315 Stück Sweatshirts
Los 4 - ca. 1550 Stück T-Shirts
ca. 1350 Stück Poloshirts
Los 5 - ca. 480 Stück Pilotenjacken (Winterjacken)
Höchstabrufmengen:
Los 1- ca. 1028 Stück Latzhosen
ca. 690 Stück Bundhosen
ca. 570 Stück Bundjacken
Los 2 - ca. 345 Stück Servicewesten
ca. 345 Stück Innenfutter
Los 3 - ca. 1973 Stück Sweatshirts
Los 4 - ca. 2325 Stück T-Shirts
ca. 2025 Stück Poloshirts
Los 5 - ca. 720 Stück Pilotenjacken (Winterjacken)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).