Neubau einer EOF geförderten Wohnanlage mit Mehrzwecksaal und Büroräumen mit Tiefgarage - Objektplanung Gebäude LPH 5-9 gem. Paragraph 33-37 ff HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 220329-VgV-OBJ-5-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8441780
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer EOF geförderten Wohnanlage mit Mehrzwecksaal und Büroräumen mit Tiefgarage - Objektplanung Gebäude LPH 5-9 gem. Paragraph 33-37 ff HOAI 2021
Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm plant im Namen und auf Rechnung der Hl. Geist- und Gritsch’schen
Fundationsstiftung Pfaffenhofen an der Ilm den Abriss des ehemaligen Altenheimes auf dem Grundstück Spital-/
Türltorstraße und den Neubau einer EOF geförderten barrierefreien Wohnanlage für Senioren und Bedürftige
mit Tiefgarage, Mehrzwecksaal und Büros. Es sollen ca. 37 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt
ca. 1.900 m2 geschaffen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude LPH 5-9 gem. Paragraph 33-37 ff HOAI
2021 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt, wie
z.B. :
- Überprüfung der vorliegenden Kostenberechnung und Einarbeitung in die vorhandene Planung
- Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung und dem Verwendungsnachweis
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- ggf. weitere.
Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits erbracht. Diese sind beschlossene Grundlage der weiteren Planungen
und müssen übernommen werden.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-4 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der
Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden
sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung
gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten
Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm plant im Namen und auf Rechnung der Hl. Geist- und Gritsch’schen
Fundationsstiftung Pfaffenhofen an der Ilm den Abriss des ehemaligen Altenheimes auf dem Grundstück Spital-/
Türltorstraße und den Neubau einer EOF geförderten barrierefreien Wohnanlage für Senioren und Bedürftige
mit Tiefgarage, Mehrzwecksaal und Büros.
Es sollen ca. 37 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt ca. 1.900 m2 geschaffen werden. Es soll
zusammen mit dem Altenheim und der künftig angrenzenden
An das Grundstück angrenzend befindet sich das Altenpflegeheim St. Franziskus des Paritätische
Wohlfahrtsverbands. Dessen Grundstückseigentümer plant ebenfalls einen Neubau u. a. für die Tagespflege und zur Erweiterung des Altenpflegeheims als direkten Anschluss an das bestehende zweigeschossige
Gebäude an der Ecke Ingolstädter Str./Spitalstr. Dieser ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Die Baukosten werden ca. 9 Mio. € geschätzt (KG 300+400, brutto) betragen.
Bei diesem Projekt wurden folgende Förderungen beantragt / sollen beantragt werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Juni 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar
darauffolgende Projektstart ist für Anfang August 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung soll zum 01.07.2025, die
Inbetriebnahme (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum 01.08.2025 erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der zweiten
Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 5 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 6-7 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 8 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 9 gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische
Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer EOF geförderten Wohnanlage mit Mehrzwecksaal und Büroräumen mit Tiefgarage - Objektplanung Gebäude LPH 5-9 gem. Paragraph 33-37 ff HOAI 2021
Ort: 85276 Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland