Vertriebsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2018000121
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertriebsdienstleistungen
Lagerhaltung, Versand und Inkasso von Printpublikationen und Werbemitteln des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lagerhaltung, Versand und Inkasso von Printpublikationen und Werbemitteln des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Durch die kurzfristig verfügte Abordnung des Referatsleiters 13 an das Gesundheitsministerium für einen Zeitraum von 4 Monaten (01.01.2022-30.04.2022), die wegen des sprunghaften Verlaufs der Corona-Epidemie notwendig wurde und daher nicht absehbar war, konnten die notwendigen Vorarbeiten zur fristgerechten Einleitung eines Vergabeverfahrens in 2022 nicht geleistet werden.
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Laufzeitverlängerung um weitere 7 Monate
Durch die kurzfristig verfügte Abordnung des Referatsleiters 13 an das Gesundheitsministerium für einen Zeitraum von 4 Monaten (01.01.2022-30.04.2022), die wegen des sprunghaften Verlaufs der Corona-Epidemie notwendig wurde und daher nicht absehbar war, konnten die notwendigen Vorarbeiten zur fristgerechten Einleitung eines Vergabeverfahrens in 2022 nicht geleistet werden.