Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen für die Münchner Philharmoniker Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0109
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen für die Münchner Philharmoniker
Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen
für das Kulturreferat - Münchner Philharmoniker
Landeshauptstadt München, Kulturreferat - Münchner Philharmoniker
Deutschland
Die Münchner Philharmoniker benötigen unterschiedliche grafische Leistungen während ihres Spielbetriebes. Grafische Umsetzung der Werbemittel (Plakate, Flyer, Folder etc.), der Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier, Grußkarten etc.) sowie der Programmhefte für die Abendkonzerte und des Jahresprogramms.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen für die Münchner Philharmoniker
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.