Erfassung, Übernahme und Vermarktung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: UA18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung, Übernahme und Vermarktung von Altpapier
Erfassung von Altpapier (PPK) aus dem Bringsystem sowie Übernahme und Vermarktung des Altpapiers des Landkreises Unterallgäu
Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Gestellung von Presscontainern für die Erfassung von Altpapier an den 24 Wertstoffhöfen des Landkreises,• Einsammlung und Transport des Altpapiers zur Übergabestelle (WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Niederlassung in Stetten) und Übergabe des Altpapiers an den mit dem Betrieb der Übergabestelle beauftragten Dritten des Landkreises.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Übernahme (Abholung) und Transport des Altpapiers aus den Sammelsystemen (Hol- und Bringsystem) des Landkreises an der Übergabestelle des beauftragten Dritten des Landkreises (WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Niederlassung in Stetten).• Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers,• Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier
Ort: Sontheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89567
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Vermarktung von Altpapier
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.