Lüftungs- und Kältetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0468
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungs- und Kältetechnik
Neubau Justizvollzugsanstalt als Kombianstalt
in Passau-Königschalding
Lüftungs- und Kältetechnik
94036 Passau
Neubau Justizvollzugsanstalt als Kombianstalt
in Passau-Königschalding
Lüftungs- und Kältetechnik V-M1
-17 St zentrale Lüftungsanlagen bis 10.000 m3/h
- 25 St Ventilationssystem bis 12.000 m3/h
- 8600 m2 Lüftungskanäle und Formteile rechteckig verzinkt
- 680 m2 Lüftungskanäle aerosoldicht nach VDI 2052 für Küchen
- 9750 m Wickelfalzrohr verzinkt
- 1900 St Lüftungsgitter und Auslässe
- 770 St Brandschutzklappen eckig oder rund
- 460 St Kaltrauschsperre bis DN 200
- 1900 St Lüftungsgitter Auslässe
- 40 St Klima-Splitanlagen, Kälteleistung bis 25 KW
- 4030 m Saug- und Druckleitungen aus Kupfer bis DN 25
- 1 St Druckluftanlage bis 650 m3/h
- 470 m Druckluftleitung aus Stahl bis DN 70
- 1 St Gaslöschanlage mit eigener Löschmittelbevorratung
- 1000 St Kernbohrungen bis DN 550
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungs- und Kältetechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 89/ 74641115
Fax: +49 89/ 74641405
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.stbapa.bayern.de