Zwei baugleiche Feuerwehr-Mehrzweckboote Ölwehr Bayern für Veitshöchheim/Ochsenfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 2xMZB LKR Würzburg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei baugleiche Feuerwehr-Mehrzweckboote Ölwehr Bayern für Veitshöchheim/Ochsenfurt
Zwei baugleiche Feuerwehr-Mehrzweckboote Ölwehr Bayern für Veitshöchheim/Ochsenfurt nach DIN 14961, DIN 14962 und des Förderprogramms MZB-Ölwehr Bayern vom 07.05.2021
Los 1 - Zwei Boote MZB mit Trailer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei baugleichen Feuerwehr-Mehrzweckbooten nach DIN 14961 und 14962, sowie dem Förderprogramm für MZB-Ölwehr vom Land Bayern vom 07.05.2021 inkl. je einem passenden Trailer nach StVZO.
Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung für zwei MZB
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für zwei MZB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenz von mind. drei MZB oder vergleichbare Leistung an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.