Gaschromatographiegeräte - PR210201-2350-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR210201-2350-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gaschromatographiegeräte - PR210201-2350-W
Gaschromatographiegeräte
Online-GC Syntheseanlage
Fraunhofer ISE Warenannahme
Berliner Allee 30
79110 Freiburg
Deutschland
Los 1: "Online-GC Syntheseanlage"
Optionen/Bedarfspositionen:
Los1:
1.11. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
1.11. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
Mikro-GC Methanol/Ammoniak
Los 2: Mikro-GC Methanol/Ammoniak
Los 2:
2.13. Ein Druckregelventil, um den Druck in der Mikro-GC einzustellen (O)
2.14. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
2.13. Ein Druckregelventil, um den Druck in der Mikro-GC einzustellen (O)
2.14. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
Mikro-GC Reformierung
Los 3: "Mikro-GC Reformierung"
3.9. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
3.9. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
Gasphasen-GC Methanol und Olefine
Los 4: "Gasphasen-GC Methanol und Olefine"
4.11. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
4.11. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
Mikro-GC Gasströme aus Elektrolyseanlagen
Los 5: Mikro-GC Gasströme aus Elektrolyseanlagen
5.10. Zur Aufbereitung des Produktgases soll optional eine Trocknungs- und Wasserabscheidevorrichtung angeboten werden, welche in der Lage ist mit Wasser voll gesättigtes Gas bei einer Gastemperatur von 60 °C aufzunehmen. (O)
5.11. Anbieten sonstigen vorteilhaften Zubehörs und weiterer Messeinrichtungen (Bedarfsposition)
5.12. Angabe der typischen Kosten für Firmware- und Softwareupdates (Bedarfsposition)
5.13. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
5.10. Zur Aufbereitung des Produktgases soll optional eine Trocknungs- und Wasserabscheidevorrichtung angeboten werden, welche in der Lage ist mit Wasser voll gesättigtes Gas bei einer Gastemperatur von 60 °C aufzunehmen. (O)
5.11. Anbieten sonstigen vorteilhaften Zubehörs und weiterer Messeinrichtungen (Bedarfsposition)
5.12. Angabe der typischen Kosten für Firmware- und Softwareupdates (Bedarfsposition)
5.13. Angabe der zu erwartenden Wartungskosten pro Jahr. (Bedarfsposition)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1843e3addd5-aecd752485e0f55
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1843e3addd5-aecd752485e0f55
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1843e3addd5-aecd752485e0f55
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de