Generalsanierung und Erweiterung der Edith- Stein- Schule der Stadt Memmingen - Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 02922/52/2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Edith- Stein- Schule der Stadt Memmingen - Sanitärinstallation
Hauptmassen
ca. 450 m Abwasserleitungen
ca. 230 m Regenwasserleitungen
ca. 1.100 m Trinkwasserleitungen
ca. 101 Sanitärgegenstände
ca. 25 m trockene Feuerlöschleitung inkl. Sprinkler
1 Fettabscheider NS4
1 Enthärtungsanlage
inkl. Wartungsvertrag
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer umfangreichen Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahme soll die Grundschule an den heutigen Flächenbedarf angepasst werden.
Es wird ein ganzheitlich funktionierendes Schulgebäude, bzw. Gebäudeensemble angestrebt, das langfristig die Anforderungen an Sicherheit, Umwelt, Barrierefreiheit, Pädagogik und Wirtschaftlichkeit erfüllt.
Zu Hauptgebäude/Turnhalle wurde nachträglich eine Mensa/Aula und Hort errichtet. Während der gesamten Bauzeit wird der Schulbetrieb in den Schulgebäuden eingestellt, der Betrieb im Hort bleibt jedoch zu jeder Zeit aufrechterhalten, dies gilt auch für die Wohnnutzung des auf dem Gelände befindlichen Hausmeisterbungalows.
Anschrift/Lage der Baustelle: Edith-Stein-Schule, Kneippstraße 22, 87700 Memmingen.
Der Zugang/die Zufahrt zur Baumaßnahme erfolgt über die Kneippstraße, die nördlich des Schulgeländes von der Benninger Straße abzweigt.
Die Schule besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die im
Zuge der Baumaßnahme folgend benannt werden:
Bauteil A (BT A) = Schulgebäude
Bauteil B (BT B) = Mensa/Aula
Bauteil C (BT C) = Sporthalle
Bauteil D (BT D) = Hort
Der Hausmeisterbungalow bleibt von der Baumaßnahme unberührt und ist somit nicht Teil dieser Ausschreibung. Das Gelände ist weitestgehend eben.
Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 21. KW 2023, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 37. KW 2024, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt für Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Abgabe von Varianten/Alternativangeboten in Ziffer II.2.10 umfasst nur Nebenangebote, die einen Verzicht auf die Stoffpreisgleitklausel beinhalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Erklärungen und gültigen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt durch Eigenerklärung
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 18 Monate sein darf.
Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (gesetzliche Sozialkasse) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen.
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall des Wartungsvertrages in Höhe einer Regeldeckungssumme von min. [Betrag gelöscht] EUR bei Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR bei Vermögensschäden. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gemäß VOB/B (Details siehe Vergabeunterlagen).
Vertragserfüllungsbürgschaft: Die für die Vertragserfüllung zu leistende Sicherheit beträgt ab einer Auftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Mängelbürgschaft: Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Dokumente "Muster Arbeitskarte Sanitär ESGS" sowie "Muster Wartungsvertrag Sanitär ESGS" müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Sie werden dadurch, dass sie im Formblatt 211 unter B) aufgeführt sind, im Auftragsfall automatisch Vertragsbestandteil. Es ist ferner ausreichend, die im "Muster Wartungsvertrag Sanitär ESGS" eigentlich vom Bieter vorzunehmenden Eintragungen stattdessen im bepreisten Leistungsverzeichnis im Bereich 1.11) "Stundenlohnarbeiten" sowie 1.12) "Wartungsarbeiten" vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.