PDMS (POT-01-HFR-006)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münchberg
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-hochfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
PDMS (POT-01-HFR-006)
Der Auftraggeber plant eine Erweiterung der vorhandenen Lösung zum Patientendatenmanagement (PDMS) in der Intensivmedizin am Standort Münchberg als Erweiterung des bestehenden PDMS der Firma Dräger. Das Ziel der Kliniken Hochfranken ist die Erweiterung des bestehenden PDMS am Standort Naila auf den Standort Münchberg, um den zwischen den Häusern wechselnden Ärzten ein einheitliches System für die intensivmedizinische Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Kliniken HochFranken (Anstalt des öffentlichen Rechts) Hofer Str. 40 95213 Münchberg, Kliniken Hochfranken - Klinik Naila Hofer Str. 45 95119 Naila
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des PDMS als Standard-IT-Lösung für beide Kliniken des Auftraggebers.
Auf der Basis der vom Auftraggeber definierten Anforderungen an den Beschaffungsbedarf führte der Auftraggeber einer Markerkundung durch, die zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen geführt hat:
Das Ziel der Kliniken Hochfranken ist die Erweiterung des bestehenden PDMS am Standort Naila auf den Standort Münchberg, um den zwischen den Häusern wechselnden Ärzten ein einheitliches System für die intensivmedizinische Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Denn nicht nur die Patienten werden zwischen den beiden Standorten verlegt, sondern auch das medizinische Personal wechselt bei Bedarf zwischen beiden Standorten. Für eine risikoarme Behandlung von Patienten ist es unabindgbar, dass an beiden Standorten das PDMS über eine homogene Benutzeroberfläche und gleiche Funktionalitäten verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des PDMS als Standard-IT-Lösung für beide Kliniken des Auftraggebers.
Auf der Basis der vom Auftraggeber definierten Anforderungen an den Beschaffungsbedarf führte der Auftraggeber einer Markerkundung durch, die zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen geführt hat:
Das Ziel der Kliniken Hochfranken ist die Erweiterung des bestehenden PDMS am Standort Naila auf den Standort Münchberg, um den zwischen den Häusern wechselnden Ärzten ein einheitliches System für die intensivmedizinische Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Denn nicht nur die Patienten werden zwischen den beiden Standorten verlegt, sondern auch das medizinische Personal wechselt bei Bedarf zwischen beiden Standorten. Für eine risikoarme Behandlung von Patienten ist es unabindgbar, dass an beiden Standorten das PDMS über eine homogene Benutzeroberfläche und gleiche Funktionalitäten verfügt.
Ein Händlermarkt existiert nicht. Die Markerkundung führte ebenfalls zum Ergebnis, dass vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen nicht existieren.
Nach der Regelung aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Hierzu muss eine technische Alleinstellung des betreffenden Unternehmens im engeren Sinne vorliegen (Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/UVgO, 2. Auflage, § 14 VgV, Rn. 67). Dies ist vorliegend der Fall.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Dräger Medical Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.draeger.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PYWQU060YB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.