Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.: Realbrandausbildung 3.0 Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfv-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.: Realbrandausbildung 3.0
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. "Realbrandausbildung" (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Es handelt sich um die Folgebeschaffung (die erste Ausschreibung fand 2014, die zweite Ausschreibung 2018 statt) für entsprechende Leistungen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" und "5_LFV_RBA_Eignungs-_und_Leistungsanforderungen".
Ganz Bayern, siehe ergänzend Vergabeunterlagen.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. "Realbrandausbildung" (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Die Vertragslaufzeit umfasst drei (3) Jahre - die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 - mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um ein (1) weiteres Jahr (= Kalenderjahr 2026).
Option: Die Ausübung der Option ist im Wesentlichen vom Erhalt weiterer Zuwendungen des Freistaats Bayern abhängig. Ob und ggf. wann solche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell offen. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt ggf. spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit und mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer.
Die Vertragslaufzeit umfasst drei (3) Jahre - die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 - mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um ein (1) weiteres Jahr (= Kalenderjahr 2026).
Option: Die Ausübung der Option ist im Wesentlichen vom Erhalt weiterer Zuwendungen des Freistaats Bayern abhängig. Ob und ggf. wann solche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell offen. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt ggf. spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit und mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E.1 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
E.2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Jahresumsatz 2019, 2020, 2021 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto.
E.3 Zusage der Leistungserbringung
Können Sie zusichern, dass Ihr Unternehmen/Ihre Bietergemeinschaft aufgrund Ihrer technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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E.4 Referenzprojekte
Benennen Sie mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand in qualitativer (vgl. Leistungsbeschreibung) - nicht zwingend quantitativer - Hinsicht vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten Jahren 2021, 2020 und 2019.
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HINWEIS: Bei länger laufenden Aufträgen gilt ein (1) Jahr als eine (1) Referenz im hiesigen Sinne.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind mindestens erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Auftrags, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen, insbesondere
o Kurzdarstellung der Schulungsinhalte in Theorie und Praxis
o Zeitabläufe der Ausbildung (Was während der Ausbildung hat wie lange gedauert?)
• Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen, insbesondere
o Dauer
o Teilnehmerzahl insgesamt
o Teilnehmer pro Übungstag und Ausbildungseinheit
o Anzahl der Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Theorie und Praxis
• Angabe eines Ansprechpartners beim Referenzkunden, der inhaltlich über den Auftrag Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei bereits abgeschlossenen Referenzprojekten das Ende der genannten Projekte bzw. das Ende Ihrer Beteiligung an diesen nicht länger als 4 Jahre - gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist - zurückliegen darf.
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Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf zwei DIN A4 Seiten pro Referenzprojekt und 6 DIN A4 Seiten insgesamt, d. h. alle Angaben zu diesem Kriterium (exklusive Deckblatt). Verwenden Sie Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5.
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Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zur Abwertung oder zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der fachliche Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des bewerberseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Mind. drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten Jahren 2019, 2020 und 2021.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.