Fachberatung Holzbau Bayern (FHB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022RF000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachberatung Holzbau Bayern (FHB)
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat F4, beabsichtigt das Beratungsangebot "Fachberatung Holzbau Bayern (FHB)" für eine Laufzeit von Zuschlagserteilung bis maximal 31.12.2026 zu vergeben. Die Fachberatung Holzbau Bayern (FHB) ist ein für jedermann zugängliches und kostenloses Beratungsangebot (telefonisch, E-Mail und vor Ort) im Bereich Holz- und Holzhybridbau für Bauvorhaben die im Freistaat Bayern umgesetzt werden.
Ziele und Aufgaben der FHB:
• Evidenzbasierte Informationsarbeit für den Bau-, Werk- und Rohstoff Holz.
• Bereitstellung und Vermittlung aktueller und anerkannter Informationen und Erkenntnisse zur fundierten und eigenständigen Entscheidungsfindung des Beratungsnehmers im Vorfeld von Bauvorhaben in Holz- und Holzhybridbauweise.
• Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot der FHB.
Für die Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben sind vom Bieter folgende Leistungen zu erfüllen:
- Aufbau und Betrieb einer Koordinationsstelle
- Etablierung eines Fachberaterstabes
- Generierung und laufende Pflege einer zeitgemäßen Website
- Publikationen zum Angebot der Holzbaufachberatung
Die FHB steht ausschießlich für Bauvorhaben zur Verfügung, die im Freistaat Bayern umgesetzt werden.
Gesucht wird ein Dienstleister, der folgende Leistungen umsetzt:
1. Aufbau und Betrieb einer Koordinationsstelle
2. Etablierung eines Fachberaterstabes
3. Generierung und laufende Pflege einer zeitgemäßen Website
4. Publikationen zum Angebot der Holzbaufachberatung
Die FHB steht ausschließlich für Anfragen zur Holz- und Holzhybridbauweise mit Umsetzung im Freistaat Bayern zur Verfügung.
Eine fachkundige Beratung erfolgt insbesondere zu den fachlichen Grundlagen folgender Themengebiete:
1. Auswirkungen auf den Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz
2. Technische Eigenschaften von Holz
3. Bauphysikalische Zusammenhänge
4. Konstruktive und statische Fragestellungen
5. Grundsätzliche Fragen zu Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben in Holz- und Holzhybridbauweise
6. Brand-, Schall- und Feuchteschutz
7. Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
Insbesondere zu folgenden Bauvorhaben wird die Beratungsleistung angeboten:
• Mehrgeschossige Wohn-, und Gewerbebauten
• Kommunale Gebäude für öffentliche Zwecke und die soziale Infrastruktur (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgebäude)
• Nachverdichtung und Aufstockungen
• Modernisierung und Sanierung
• Landwirtschaftliches Bauen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachberatung Holzbau Bayern (FHB)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein
Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Es kann auf kein Angebot der Zuschlag erteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.