Erbringung von Apothekenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/190 Kreisklinik Ebersberg gGmbH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinik-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Apothekenleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie Erbringung von apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen)
- Versorgung nach Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz
Ebersberg Pfarrer-Guggetzer-Str. 3 85560 Ebersberg
Die Kreisklinik Ebersberg gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie Erbringung von apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen)
- Versorgung nach Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich um 1 (ein) Jahr, soweit nicht eine Vertragspartei 9 (neun) Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich die Kündigung erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
2. Kopie der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG) für den Betrieb einer Krankenhausapotheke (ggfs. nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, § 14 Abs. 4 ApoG). Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker ihre Apothekenbetriebserlaubnis nachzuweisen.
3. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
4. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2019-2021) gemäß Formularsammlung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
2. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zu Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR.
Nachweis einer arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung (§ 94 AMG) - oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraums, wenn der Bieter dort seinen Sitz hat. Mindestdeckungssummen gemäß § 88 AMG.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung:
Erklärung, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann und auf Anforderung eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorgelegt wird.
1. Eigenerklärung zu dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal aufgegliedert nach den Funktionen.
Mindestanforderung: 7 Fachkräfte mit der Qualifikation Apotheker oder pharmazeutisch-technischer Assistent.
Bei Unterschreitung der Mindestvorgabe ist ein nachvollziehbares Konzept einzureichen, wie die geforderte Mindestzahl bis zum Vertragsbeginn sichergestellt werden kann.
2. Eigenerklärung, dass das Personal des Bieters mit auslieferungsrelevanter Tätigkeit und direkten Kontakt zum Krankenhaus (insbesondere Bestellannahme, Apotheker für die Konsultation, Personal in der Auslieferung) über fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (Niveau C1 nach der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
3. Eigenerklärung, dass der Bieter die nach den einschlägigen Vorschriften (Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung) für eine Krankenhausversorgung erforderlichen Voraussetzungen besitzt oder sie bis zum Beginn der Krankenhausversorgung schaffen wird.
4. Nachweis, dass die Apotheke zur Eigenherstellung von Arzneimitteln (insbesondere Rezepturen) im apothekenüblichen Umfang nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG - oder entsprechender Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - berechtigt ist.
5. Eigenerklärung zu Referenzen:
Mindestanforderung: Referenzen werden unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
- Es handelt sich um in den Jahren 2018-2022 erbrachte Leistungen für ein Krankenhaus;
- Es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Die Referenzprojekte betreffen vergleichbare Apothekenleistungen für vergleichbare Krankenhäusern
- Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Arzneimittelversorgung und damit zusammenhängende Beratung, die Lieferung von gebrauchsfertigen Zytostatika sowie die pharmazeutische Betreuung eines bettenführenden Krankenhauses mit mindestens 300 Betten zum Gegenstand hat.
Für die vorgenannten Erklärungen ist die Formularsammlung zu verwenden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung für die Genehmigung des Arzneimittelversorgungsvertrags ist, dass die unverzügliche und bedarfsgerechte akut medizinische Versorgung und eine unverzügliche persönliche und bedarfsgerechte Notfallberatung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und 4 ApoG sichergestellt werden kann. Hierzu sind Voraussetzungen zu schaffen, um Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte innerhalb einer Stunde zur Verfügung zu stellen sowie die Notfallberatung innerhalb dieser Zeit bereit zu stellen (vgl. BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24/11; VGH Bayern, 26.10.2016 - 22 ZB 16.491; Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Stand 25.02.2022).
Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot ein Ausdruck eines Routenplaners mit der Option "schnellste Route" mit dem Standort der Klinik sowie der Lieferapotheke bzw. der Niederlassung einzureichen, von der die Abfahrt erfolgt. Die Fahrtzeit darf unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Rüstzeit von 10 Minuten nicht mehr als 50 Minuten betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6RLF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]