Erweiterung und Umbau Kindergarten Marktsteft Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktbreit
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97340
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marktbreit.info
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau Kindergarten Marktsteft Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit plant eine Erweiterung sowie den Umbau am Kindergarten in Marktsteft.
Das Raumprogramm sieht 3 Kindergarten- und 3 Kinderkrippen-Gruppen vor. Die Möglichkeit um eine Kin-derkrippengruppe zu erweitern soll gegeben sein.
Alle Kindergarten- sowie 2 der 3 Kinderkrippen-Gruppen sind im Erweiterungsbau geplant. Die dritte Kin-derkrippengruppe soll im Bestand platziert werden.
Geplant ist eine 2-geschossige Erweiterung. Ein Bebauungsplan liegt vor.
Die Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb.
Die Baukosten (KG 300 + 400) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf 3,425 Mio. € brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme.
Kennzahlen:
- Erweiterungsbau ca. 1.300 m²
- Umbauten im Bestandsgebäude ca. 400 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Bau- / Förderantrag 2022
- Bauausführung Sommer 2023
- Gesamtfertigstellung Frühjahr 2025
Marktsteft
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Ein architektonisches Kon-zept mit Grobkostenermittlung liegt vor.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Beson-derer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Umbau Kindergarten Marktsteft Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerbrunn
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.dold-versbach.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland