Beschaffung eines Dreiachs-LKW im kurzen Radstand, mit Allradantrieb, liftbarer Nachlaufachse und Abrollkipper, für den Bauhof der Stadt Traunreut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-128
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunreut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Dreiachs-LKW im kurzen Radstand, mit Allradantrieb, liftbarer Nachlaufachse und Abrollkipper, für den Bauhof der Stadt Traunreut
Beschaffung eines Dreiachs-LKW im kurzen Radstand, mit Allradantrieb, liftbarer Nachlaufachse und Abrollkipper, für den Bauhof der Stadt Traunreut
D-83301 Traunreut
Beschaffung eines Dreiachs-LKW im kurzen Radstand, mit Allradantrieb, liftbarer Nachlaufachse und Abrollkipper, für den Bauhof der Stadt Traunreut
optional angebotene Zentralschmierung für den Aufbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines 3-Achs-Allrad LKW mit Abrollkipper
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mantruckandbus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=1#cvd12=1#cvd13=0#
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, das Bestreben um ein sog. "Nachprüfungsverfahren", richten sich nach der Vorschrift des § 160 Abs. 3 GWB.
Demnach ist ein Auftrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.