Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-252192
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen.
Einsatzgebiet: Landkreis München
Testzentrum Haar, Außenstellen sowie mobile Testteams
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen.
Einsatzgebiet: Landkreis München (Das stationäre Testzentrum befindet sich derzeit in Haar.)
Dem Auftragnehmer werden die Örtlichkeiten und Grundeinrichtung (Gebäude, Lagerräume, Schreibtische, EDV) für die Testzentren zur
Verfügung gestellt. Diese sind gegebenenfalls auf Kosten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zu besorgen. Die Mobilen Testteams sind
durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderliche Ausstattung, wie z.B. Desinfektionsmittel,
Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Testteam sowie
Fahrzeuge bereitzuhalten.
Öffnungszeiten (stationär Haar):
Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, inklusive Feiertage. Eine Anpassung soll bei Bedarf möglich sein. Die Einsatzzeiten der Mobilen
Testteams richten sich grundsätzlich nach den Öffnungszeiten des Testzentrums und sind dem jeweiligen Bedarf anzupassen.
Testkapazitäten:
Das Testzentrum mit mobilen Teams und Außenstellen soll eine Kapazität für die Testung von durchschnittlich 1000 Personen pro Tag
(PoC-Antigenschnelltests und PCR-Tests zusammengefasst) verfügbar haben. Bei Bedarf und auf Anforderung des Auftraggebers soll eine
gegebenenfalls erforderliche Anpassung möglich sein.
Eine Verlängerungsoption soll möglich sein, sofern die Teststrategie seitens des Bundes bzw. der Länder über den 31.12.2022 hinaus fortgeführt
wird. Der Zeitraum verlängert sich dann automatisch um jeweils einen Monat, falls er nicht zum 15. des Monats, in dem die Vereinbarung jeweils
auslaufen würde, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt bis maximal 31.12.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de