Neubau Verwaltungsgebäude Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7-LE-100-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungsgebäude Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Der Verband für Ländliche Entwicklung Ufr. plant in Würzburg den Neubau eines
Verwaltungsgebäudes mit Archiv und Tiefgarage.
Das Raumprogramm sieht Räume für 20 Arbeitsplätze, einen Besprechungsraum sowie
Sanitär-, Neben- und notwendige Technikflächen vor. Dazu ein Archiv für einen Aktenbestand
mit ca. 800 Laufmetern. Eine Tiefgarage soll für ca. 15 Stellplätze geplant werden.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit ersten Grundsatzüberlegungen vor.
Das zu bauende Gebäudevolumen wird auf ca. 5.000 m3 BRI geschätzt.
Auf dem zu bebauenden Grundstück befinden sich aktuell ein Parkplatz sowie ein Schuppen.
Das Herrichten des Grundstücks, der Rückbau des Schuppens sowie die Gestaltung der
Hoffläche sind ebenfalls Teil der ausgeschriebenen Architektenleistung.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 – 700) werden mit ca. 4,0 Mio. € brutto
angenommen.
Terminvorschau:
-Start umgehend nach Abschluss VgV
-Planungsphase 2022 / 2023
-Bauausführung ab Herbst 2023
-Gesamtfertigstellung bis Ende 2024
Würzburg
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
- stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Das Herrichten des Grundstücks, der Rückbau des Schuppens (KG 200) sowie die Gestaltung
der Hoffläche (KG 500) und die Beschaffung der Ausstattung (KG 600) werden durch den
Architekten geplant und betreut. Die v. g. Leistungen sind Teil der ausgeschriebenen
Architektenleistung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage
beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren
Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit ersten Grundsatzüberlegungen vor. Aus Sicht des
Auftraggebers ist die Zielfindungsphase nach BGB noch nicht abgeschlossen, die wesentlichen
Planungs- und Überwachungsziele sind in Abstimmung mit dem AG zu erarbeiten.
Die wesentl. Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung
an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen
Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die
Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein
höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten
Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für
die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen
nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI
und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen
Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung
nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gkt-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de