Abwasseranlage Unterumbach, Umbau in Trennsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-239LV2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a.d. Glonn
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfaffenhofen-glonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Unterumbach, Umbau in Trennsystem
Wesentliche Massen:
Rohrgraben: ca. 10.000 m3
Leitungen: DN 200 bis DN 1000: ca. 2.200 m
Asphaltaufbruch / -Wiederherstellung: ca. 5.000 m2
Wasserleitung PVC und PEHD DN 80 bis DN 200: ca. 800 m
85235 Pfaffenhofen a.d. Glonn
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Kanalisation im beinahe gesamten Ort „Unterumbach“.
Ziel ist es das vorhandene Mischwassersystem in ein Trennsystem umzubauen.
Hierfür sind parallel zum vorhandenen Mischwasserkanal neue Schmutz- bzw. Regenwasserkanäle zu erstellen. Der vorhandene Mischwasserkanal wird dadurch zum Schmutz- bzw. Regenwasserkanal.
Ergänzend zu den Kanalbauarbeiten ist für den Wasserzweckverband der Adelburggruppe die Umverlegung der vorhandenen Wasserleitung in mehreren Teilabschnitten der neuen Kanäle erforderlich. Teilweise sind auch Ringschlüsse der Wasserleitung über den Kanalbauumfang hinaus vorgesehen.
Die vorhandenen Wasserleitungen müssen, vor dem Kanalbau umverlegt werden, um für diesen ausreichend Platz zu schaffen.
Punktuelle Sanierungen über Kopflöcher am bestehenden Mischwasserkanal sind ebenfalls auszuführen.
Darüber hinaus sind Oberflächenaufbrüche der vorhandenen Verkehrsflächen und deren Wiederherstellung erforderlich. Dies beinhaltet umfangreiche Asphaltierungs- und Pflasterungsarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1, Abs 4 und Abs. 6 VOB/A. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2)Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, hat der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Der Auszug hat den aktuellen Stand weiterzugeben und darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
3) Die unter III.1.1 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1)Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der/den zu vergebenen Leistung(en) auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
3) Gültige Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
6) Die unter III.1.2 1) bis 5) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
1)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Zahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte und des technischen Leitungspersonals aus den letzten 3 Kalenderjahren (2019 bis 2021).
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021), die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung(en), vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung.
Mindestanforderung ist die Angabe von mindestens 1 und höchstens 5 Leistungen, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind.
3) Die unter III.1.3 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Eine Pflicht zur Übermittlung der Bescheinigungen für die wichtigsten Leistungen (vgl. III.1.3) 2)) kann entfallen, wenn diese Bescheinigungen durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten direkt abgerufen werden können.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017 bis 2021), die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Die Bieter/die Bietergemeinschaften, welche in die enge Wahl kommen, haben nach gesonderter Aufforderung für die wichtigsten von ihnen angegebenen Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu übermitteln.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256508
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsabgabe
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.