Markt Lupburg - Erweiterung der Grundschule / Neubau einer Mensa Referenznummer der Bekanntmachung: 017/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lupburg
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lupburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Lupburg - Erweiterung der Grundschule / Neubau einer Mensa
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule Lupburg um zwei neue Klassenzimmer, Räume für die schulische Ganztagesbetreuung, einen neuen Werkraum sowie den Neubau einer Mensa, die auch als Veranstaltungsraum für gemeindliche und kulturelle Zwecke dienen soll. Der Baukörper für den Mensabereich soll in Holzbauweise errichtet werden.
Die Auftraggeberin hat bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Auftragsgegenstand sind die Leistungen der Objektplanung, LPH 3-9.
Markt Lupburg
Auftragsgegenstand sind die Leistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 9.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.raith-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6MAA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
inweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.