Neubau Kindergarten in Obereuerheim Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grettstadt
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97508
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grettstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindergarten in Obereuerheim Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Gemeinde Grettstadt plant den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Obereuerheim.
Das Raumprogramm wurde für 2 Regel- und 2 Krippengruppen einschließlich notwendiger Neben-, Verwal-tungs- und Küchenräume entwickelt. Eine Erweiterungsmöglichkeit für 2 weitere Krippengruppen soll vor-gesehen werden.
Es liegt eine Vorplanung als Grundlage für die weitere Bearbeitung vor.
Geplant ist ein eingeschossiger Baukörper in Massivbauweise. Das Dach wird als Dachdecke mit einem Blechdach ausgeführt.
Ein leicht erhöhter, vorspringender Kopfbau markiert den Eingang der Kindertagesstätte.
Alle Gruppen sollen durch bodentiefe Verglasungen einen Zugang zum Außengelände sowie einen vorge-lagerten, horizontalen Sonnenschutz im Dachbereich als Pufferzone für die direkte Sonneneinstrahlung er-halten.
Es handelt sich um eine geförderte Baumaßnahme.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 – 700, ohne 600) werden mit ca. 5,53 Mio. € brutto ange-nommen.
Kennzahlen aus dem Vorentwurf:
- BGF ca. 950 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022,
- Bauausführung ab 2023
- Gesamtfertigstellung bis Ende 2024
Grettstadt, OT Obereuerheim
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
- vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar Vorplanung (LPH 1 + 2) er-bracht. Der Auftraggeber geht davon aus, dass LPH 1 + 2 vollständig abgeschlossen sind.
Die vorliegende Planung ist zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindergarten in Obereuerheim Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.architekt-perleth.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland