Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Umzugsdienstleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004981
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Umzugsdienstleitungen
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit maximal drei Rahmenvertragspartnern zur Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen von Möbeln (Büromobiliar) insb. Schreibtische (meist elektrisch höhenverstellbar), Schreibtischstühle, Büroschränke, Rollcontainer, andere branchenübliche Büroausstattungen, Regale, IT Ausstattungen, Telefone, Fernsehern und gepackten Umzugskartons.
Weiter schließt die Rahmenvereinbarung damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Montage, Demontage und Verpackungsarbeiten sowie die Bereitstellung von erforderlichen Verpackungs- und Transportmaterialien (Kartonagen, Sicherheitsboxen) und Transportgeräten (z.B. Fahrzeuge, Sackkarren etc.) ein.
Zusätzlich gilt es Möbelentsorgungen durchzuführen sowie Datenschutzcontainer bereitzustellen.
Der Höchstwert liegt bei 259.000 € netto über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten.
Die Lose sind wie folgt aufgeteilt:
- Los 1 Region Nord mit den Gebieten Gebiete Berlin, Weser, Coburg-Dresden, Ruhr und Rhein
- Los 2 Region Süd mit den Gebieten München Stadt und Land, Augsburg, Schramberg, Heidenheim, Regensburg, Nürnberg, Erlangen und Rhein-Main-Neckar
Region Nord
Region Nord
Region Süd
Region Süd
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen)
Der Bewerber bzw. Bieter hat bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. bei Angebotsabgabe Angaben zu einer möglichen Präqualifizierung zu machen. Dies ist den Vergabeunterlagen direkt einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Das Vorliegen einer Präqualifizierung ist nicht erforderlich für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers bzw. des Bieters kann die Einreichung der bezeichneten Nachweise und Eigenerklärungen für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters nur dann ersetzen, wenn die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den hier vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
- Geben Sie den Gesamt−Jahresumsatz in Euro (netto) 2019, 2020, 2021 an.
Die Angabe des Gesamtumsatzes ist rein informativ und geht nicht mit in die Bewertung ein.
- Mit Ihrem Angebot ist eine formlose Bankerklärung o. ä., welche nicht älter als 3 (drei) Monate sein darf, zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Die Bankerklärung o. ä. muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung
2. Finanzielle Verhältnisse
3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit
4. oder zu den o. g. Punkten 1-3 vergleichbare Angaben
- Der Bieter muss spätestens zum Vertragsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit über eine branchenübliche Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union verfügen und nachweisen können.
Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen.
Die Deckungssummen müssen zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden die marktübliche Höhe aufweisen.
Die Versicherung muss auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz umfassen.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot hochzuladen. Alternativ ist verbindlich verpflichtend (im Falle eines Zuschlags) eine entsprechende Versicherung mit den branchenüblichen Deckungssummen abzuschließen.
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorgelegt werden:
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
1. durch Vorlage einer Zertifizierung auf Basis der o. g. Mitgliedschaft im Bundesverband für Möbelspedition und
Logistik (AMÖ) e. V. (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes Gültigkeit besitzen.), oder
2. durch Vorlage eines gültigen Nachweises der Mitgliedschaft in einer der Mitgliedsverbände der AMÖ.
3. durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der jeweiligen vergleichbaren Zertifizierung und
Mitgliedschaften, oder
4. durch Vorlage einer Eigenerklärung, dass die im Unternehmen vorhandenen Managementsysteme den Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen inhaltlich
entspricht, auch wenn das Unternehmen selbst nicht zertifiziert ist.
In diesen Eigenerklärungen sind auf folgende Aspekte einzugehen:
1. Nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmanns/-frau zu arbeiten.
2. Ausführlich über Versicherungs- und Haftungs-bestimmungen zu informieren.
3. Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer sowie für vereinbarte Handwerkerleistungen Fachpersonal
einzusetzen.
4. Umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu benutzen.
Fahrzeuge zu verwenden, die für die Beförderung von Möbeln besonders eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen.
1. Geeignete Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten.
2. Korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu erstellen.
- Alle Möbelwagen, die im Rahmen unserer Umzugsleistungen eingesetzt werden, sind in der Schadstoffklasse EURO 4/IV oder höher eingeordnet.
- Geben Sie die aktuelle Anzahl Mitarbeiter*innen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand im Bereich Umzugsdienstleistungen an.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden Einzelwerte der Teilnehmer addiert.
- Geben Sie 3 Projektreferenzen betreffend diese Ausschreibung, ähnlicher bzw. vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen 3 (drei) Jahren an. Der Mindestumfang je Projektreferenz beträgt 30 umgezogene Arbeitsplätze.
- Liegt eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 vor?
- Gibt es in Ihrem Unternehmen eine*n Verantwortliche*n für soziale Nachhaltigkeit?
- Gibt es in Ihrem Unternehmen ein Managementsystem zum Arbeitsschutz?
- Gibt es in Ihrem Unternehmen eine*n Verantwortliche*n für ökologische Nachhaltigkeit
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorgelegt werden:
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
1. durch Vorlage einer Zertifizierung auf Basis der o. g. Mitgliedschaft im Bundesverband für Möbelspedition und
Logistik (AMÖ) e. V. (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes Gültigkeit besitzen.), oder
2. durch Vorlage eines gültigen Nachweises der Mitgliedschaft in einer der Mitgliedsverbände der AMÖ.
3. durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der jeweiligen vergleichbaren Zertifizierung und
Mitgliedschaften, oder
4. durch Vorlage einer Eigenerklärung, dass die im Unternehmen vorhandenen Managementsysteme den Anforderungen einer der o.g. Zertifizierungen inhaltlich
entspricht, auch wenn das Unternehmen selbst nicht zertifiziert ist.
In diesen Eigenerklärungen sind auf folgende Aspekte einzugehen:
1. Nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmanns/-frau zu arbeiten.
2. Ausführlich über Versicherungs- und Haftungs-bestimmungen zu informieren.
3. Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer sowie für vereinbarte Handwerkerleistungen Fachpersonal
einzusetzen.
4. Umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu benutzen.
Fahrzeuge zu verwenden, die für die Beförderung von Möbeln besonders eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen.
1. Geeignete Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten.
2. Korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu erstellen.
- Alle Möbelwagen, die im Rahmen unserer Umzugsleistungen eingesetzt werden, sind in der Schadstoffklasse EURO 4/IV oder höher eingeordnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.