Schulverpflegung HTS –SFZ Unterhaching Speisenbelieferung an HTS und HPTs Unterhaching sowie Personaldienstleistung HTS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverpflegung HTS –SFZ Unterhaching Speisenbelieferung an HTS und HPTs Unterhaching sowie Personaldienstleistung HTS
Los 1 - Speisenbelieferung Mittagessen
Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
und
Heilpädagogische Tagesstätten der Lebenshilfe München Kinder und Jugend GmbH
Los 2 - Personaldienstleistung zur Ausgabe Mittagessen
Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
Los 1 - Speisenbelieferung Mittagessen an Rampe Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching und Heilpädagogische Tagesstätten der Lebenshilfe München Kinder und Jugend GmbH
Unterhaching
Es handelt sich bei der anzubietenden Leistung um die Belieferung mit Mittagessen an Rampe. Personaldienstleistungen vor Ort sind nicht
Leistungsbestandteil von Los 1.
SCHULE (HTS):
Zu erwartende Essenzahlen:
Die Versorgung der Schüler der HTS erfolgt Montag bis Donnerstag. Zu erwarten im Schuljahr 2022/2023 HTS:
Primarstufe Kl.1 – 4: Ca. 55 Schüler
Sekundarstufe Kl.5 / 6: Ca. 26 Schüler
Gesamt Montag – Donnerstag: Ca. 81 Schüler
Die Anzahl der als Mittagesser zu erwartenden zusätzlichen Personen aus dem schulischen Umfeld beträgt ca. 5.
Es gibt zwei versetzte Mittagspausen
1. Mittagspause: 12.20 – 13.05 Uhr
2. Mittagspause: 13.05 – 13.50 Uhr
Die Öffnungszeiten der Speiseausgabe während der Mittagsverpflegung sind von 12.15 – 14.00 Uhr.
TAGESSTÄTTE (HPTS):
Zu erwartende Essenzahlen:
Die Versorgung der Schüler der HPTs erfolgt Montag bis Freitag. Schuljahr (ab 2020/2021) HPT-E HPT-G SVE-G / HPT-V:
Primarstufe: Ca. 24 Schüler
Sekundarstufe: Ca. 45 Schüler (HPT-E) und Ca. 56 Schüler (HPT-G)
Gesamt Montag - Freitag: Ca. 125 Schüler
Die Anzahl der als Mittagesser zu erwartenden zusätzlichen Personen aus dem Umfeld der Lebenshilfe beträgt ca. 10.
Es gibt zwei versetzte Mittagspausen.
1. Mittagspause: 12.00 – 13.00 Uhr
2. Mittagspause: 13.00 – 14.00 Uhr
Das Mittagessen erfolgt in der vorgesehenen Mittagspausenzeit von Montag bis Freitag in den Schulzeiten.
Die Laufzeit ist mit vier Schuljahren beginnend während des Schuljahrs 2022/2023 und den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 und
2026/2027 vorgesehen und kann einmalig um 1 Jahr verlängert werden.
Aufgrund äußerst dringlicher sowie zwingender Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die das Landratsamt München nicht vorraussehen konnte, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV durchgeführt. Hierzu werden zur Schaffung eines Wettbewerbs drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Vertrag beginnt am 09.01.2023 und wird für eine Laufzeit von 4 Jahren, d. h. bis zum Ende der Weihnachtsferienferien 2026/2027 abgeschlossen. Er verlängert
sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.07.2026 von den Auftraggebern oder dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Los 2 - Personaldienstleistung zur Ausgabe Mittagessen Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
Unterhaching
Ausgeschrieben wird die mit der Ausgabe von angeliefertem Essen verbundene Personaldienstleistung in der HTS. Diese ist zu Schulzeiten
montags bis donnerstags zu leisten. Im Einzelnen:
ESSENSAUSGABE:
Schule (HTS):
Die Schüler der HTS erhalten ihr Mittagessen einzeln portioniert über die Ausgabetheke der Küche.
Tagesstätte (HPTs):
Das Mittagessen der HPTs wird seitens des Dienstleisters Los 2 lediglich vom Dienstleister Los 1 angenommen.
Die Kommissionierung des Essens für die Gruppen der HPTs erfolgt durch Personal der HPTs in der Küche der HTS.
GETRÄNKEANGEBOT ZUM MITTAGESSEN:
Schule (HTS):
Die Küchenkraft füllt Wasser (Leitungswasser aus der Küche) in die Krüge. Außerdem stellt sie die Krüge und die Gläser auf den Tischen
entsprechend der Sitzplätze bereit. Die Gläser und die Krüge räumt die Küchenkraft ab.
ABRÄUMEN UND RÜCKGABE DER TABLETTS UND DES GESCHIRRS
Schule (HTS)
Der Ablauf ist täglich (Mo – Do) durch den Dienstleister zu gewährleisten.
Die Tätigkeiten sind so ausgerichtet, dass 2 Personen mit einer Stundenzahl von je 4 Stunden erforderlich und ausreichend sind.
Die Laufzeit ist mit vier Schuljahren beginnend während des Schuljahrs 2022/2023 und den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 und
2026/2027 vorgesehen und kann einmalig um 1 Jahr verlängert werden.
Der Vertrag beginnt am 09.01.2023 und wird für eine Laufzeit von 4 Jahren, d. h. bis zum Ende der Weihnachtsferienferien 2026/2027 abgeschlossen. Er verlängert
sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.07.2026 von den Auftraggebern oder dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256860
Los1:
1) Mitglied in einer Berufsgenossenschaft – Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben, Bewerber, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
2) Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister.
Los2:
1) Mitglied in einer Berufsgenossenschaft – Bezeichnung und Mitgliedsnummer sind anzugeben, Bewerber, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
2) Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256860
Los1:
1) Gesamtumsatz netto Deutschland 2021, Stammkapital in Deutschland
2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
Los2:
1) Gesamtumsatz netto Deutschland 2021, Stammkapital in Deutschland
2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256860
Los1:
1) Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitkräften) in Deutschland, Stand Ende 2021
2) Mindestens 2 aktuelle Referenzen aus dem Bereich der Schulverpflegung im Cook & Hold-System bei, die Sie mindestens seit dem Schuljahr
2019/2020 versorgen.
Los2:
1) Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitkräften) in Deutschland, Stand Ende 2021
2) Mindestens 1 aktuelle Referenz aus dem Bereich der Schulverpflegung bei, bei der Sie die Vor-Ort-Dienstleistung (Essenausgabe und
begleitende Dienstleistungen) erbringen und die Sie mindestens seit dem Schuljahr 2019/2020 versorgen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256860
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund einer unvorhersehbaren Kündigung des Vertragsverhältnisses, ist die dringliche Leistung der Schulverpflegung als Dienst- und Lieferleistung der Daseinsvorsorge in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 3 VgV) druchzuführen.
Die Beauftragung der benötigten Leistung steht unter einem hohen zeitlichen Druck. Leistungsbeginn muss zwingend der 09.01.2023 (Schulbeginn nach den Weihnachtsferien) sein. Zu diesem Zeitpunkt bedarf es einer Verpflegung der Schüler der betroffenen Schulen. Alternative Verpflegungsmöglichkeiten stehen dem Landratsamt München nicht zur Verfügung. Die Versorgung von Kindern mit einem ausreichenden Angebot an Lebensmitteln vor dem Hintergrund eines Schulkonzepts, das bis in den Nachmittag hineinreicht, ist nicht optional oder diskutabel. Die besondere Dringlichkeit liegt aufgrund drohender gravierender Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung vor.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber daraufhinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
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Postleitzahl: 80538
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Fax: [gelöscht]
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