Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationskampagne Gründerland Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SGR000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationskampagne Gründerland Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) will die erfolgreich etablierte Kommunikationskampagne „Gründerland Bayern“ fortsetzen und weiterentwickeln.
Es geht dabei darum, die etablierte Marke Gründerland Bayern noch bekannter zu machen und durch ein effektives Netzwerkmanagement die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure im Gründerland Bayern weiter zu steigern und zu verbessern.
Übergeordnetes Ziel ist es, Bayern als attraktiven Gründerstandort weiterzuentwickeln und Gründenden durch Einbindung aller Gründerland Bayern-Partner eine vollumfängliche Unterstützung zu ermöglichen. (Potenziellen) Gründern und Gründerinnen in Bayern soll so bestmögliche Orientierung geboten werden.
Die Kommunikationskampagne soll auch dazu beitragen, zusätzliche Gründer und Gründerinnen, Investoren und Investorinnen und weitere Unterstützende für Bayern zu gewinnen und dauerhaft zu halten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) will die erfolgreich etablierte Kommunikationskampagne „Gründerland Bayern“ fortsetzen und weiterentwickeln.
Es geht dabei darum, die etablierte Marke Gründerland Bayern noch bekannter zu machen und durch ein effektives Netzwerkmanagement die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure im Gründerland Bayern weiter zu steigern und zu verbessern.
Übergeordnetes Ziel ist es, Bayern als attraktiven Gründerstandort weiterzuentwickeln und Gründenden durch Einbindung aller Gründerland Bayern-Partner eine vollumfängliche Unterstützung zu ermöglichen. (Potenziellen) Gründern und Gründerinnen in Bayern soll so bestmögliche Orientierung geboten werden.
Die Kommunikationskampagne soll auch dazu beitragen, zusätzliche Gründer und Gründerinnen, Investoren und Investorinnen und weitere Unterstützende für Bayern zu gewinnen und dauerhaft zu halten.
Optionen: Einseitig optionale Verlängerung um zweimal ein Jahr. Erste Verlängerungsoption vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und zweite Verlängerungsoption vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunikationskampagne Gründerland Bayern
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen
Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 08.06.2022 10 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Bieter stellen ihre detaillierten Konzepte und Angebote im Rahmen einer persönlichen Präsentation in der Zeit vom 28.09.2022 bis 30.09.2022 im Wirtschaftsministerium vor. Für eine konkrete Terminvereinbarung werden die Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist über die Bieterkommunikation kontaktiert.
E) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlung
Das StMWi behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
Für die Präsentation Ihrer Angebote werden die Bieter in das StMWi nach München eingeladen. Die Einladung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist über die Bieterkommunikation. Die mit den Prä-sentationen verbundenen Kosten werden durch das StMWi nicht erstattet.
F) Angebotshonorar: Unter Anerkennung der Tatsache, dass die Erstellung des Angebotes mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, wird denjenigen Bietern die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, aber die den Zuschlag auf ein wertungsfähiges Angebot nicht erhalten, eine Entschädigung von 3.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt.
G) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
H) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.