M0067 Rahmenvereinbarung - 22DO0031 Verwertung Straßenkehrgut der Stadt Würzburg vom 01.06.2023 bis 31.05.2026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0067 Rahmenvereinbarung - 22DO0031 Verwertung Straßenkehrgut der Stadt Würzburg vom 01.06.2023 bis 31.05.2026
Der Eigenbetrieb Die Stadtreiniger der Stadt Würzburg reinigt die Straßen und Plätze (mit Klein- und Großkehrmaschinen) der gesamten Innenstadt einschließlich der Außenbezirke. Das angefallene Straßenkehrgut wir in einem Kehrbecken in Heidingsfeld abgelagert und entwässert.
Äußere Aumühlstraße 5
97076 Würzburg
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Verladung, den Transport sowie die Verwertung des Straßenkehrguts für die Zeit von 01.06.2023 bis 31.05.2026 mit Verlängerungsoption um ein Jahr.
Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal 31.05.2027
Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal 31.05.2027
Mindest/Höchstmengen Rahmenvereinbarung:
Mindestmenge Straßenkehrgut 1.700 to/Jahr
Maximalmenge Straßenkehrgut 2.100 to/Jahr
Schätzmenge Straßenkehrgut 1.900 to/Jahr
mit Angebotsabgabe einzureichen:
Ablaufschema der Aufbereitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Bei Bietern in der engeren Wahl ggf. Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € durch Eigenerklärung. Bei Bietern in der engeren Wahl ggf. Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis
- Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren durch Eigenerklärung. Bei Bietern in der engeren Wahl ggf. Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch entsprechenden Nachweis.
- Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB durch Eigenerklärung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch Eigenerklärung und ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Eigenerklärung. Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung. Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung (Auflistung) über mind. drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Folgende Angaben sind erforderlich: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- EfB-Zertifizierung des Bieters.
- EfB-Zertifizierung der Verwertungs-/Aufbereitungsanlage.
Nachweis durch Vorlage der EfB-Zertifikate bei Angebotsabgabe.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 01.12.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl ggf. Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]