Burg Lauenstein, Sanierung Burghotel Referenznummer der Bekanntmachung: 06402 E 0001
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Burg Lauenstein, Sanierung Burghotel
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer denkmalgeschützten Anlage. Schaffung von insgesamt sechs familiengerechten, teilweise barrierefreien Ferienwohnungen. Der neuzeitlich ergänzte Anbau der Burggaststätte wird komplett abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt. Bei den Umbaumaßnahmen wird die technische Gebäudeausrüstung (ELT und HLS) erneuert und den Belangen der energetischen Sanierung, so weit wie im denkmalgeschützten Bestand möglich, Rechnung getragen. Die Belange des baulichen Brandschutzes werden ertüchtigt, eine BMA-Anlage errichtet. Mit den baulichen Maßnahmen erfolgt eine Verbesserung der Barrierefreiheit. Die vorhandene Tiefgarage wird aufgrund vorgefundener Bauschäden saniert.
96337 Ludwigsstadt, Burg Lauenstein
Rohbauarbeiten, Tiefbauarbeiten und Medienerschließung, Abdichtungsarbeiten, TGA-Installationen, Dachdecker- u. Klempnerarbeiten, Fliesen- u. Plattenarbeiten, Gerüstarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6bEU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6bEU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6bEU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6bEU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6EU, §6a EU, §6bEU der VOB/A EU
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland