Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Außenanlagen - 6002 Referenznummer der Bekanntmachung: 06_94_6002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münsing
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muensing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Außenanlagen - 6002
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Außenanlagen - 6002
ca. 1310 m² Drainmatte auf unterbauten Flächen
ca. 250m² Asphalt
ca. 800m² Natursteinbelag
ca. 260m² Natursteinbelag mit Rasenfuge
ca. 550m² Betonsteinbelag
ca. 70m² Traufstreifen
ca. 46lfm Betonstufen
ca. 135lfm Natursteinstufen
ca. 36lm Betonsitzstufen
ca. 13lfm Betonfertigteile
ca. 45lfm Rinne
ca. 39lfm Fassadenrinne
ca. 60lfm Schnitthecke
ca. 38 Baumpflanzungen
ca. 6 Sträucherpflanzungen
ca. 1600m² Blumenwiese
ca. 155m² Stauden- und Gräserflächen
ca. 20 Fahrradbügel montieren
ca. 3 Sonnenschirme liefern und einbauen
ca. 23lfm Sitzbank
ca. 30lfm Sitzauflagen Holz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - Außenanlagen - 6002:
ca. 1310 m² Drainmatte auf unterbauten Flächen; ca. 250m² Asphalt; ca. 800m² Natursteinbelag; ca. 260m² Natursteinbelag mit Rasenfuge; ca. 550m² Betonsteinbelag; ca. 70m² Traufstreifen; ca. 46lfm Betonstufen; ca. 135lfm Natursteinstufen; ca. 36lm Betonsitzstufen; ca. 13lfm Betonfertigteile; ca. 45lfm Rinne; ca. 39lfm Fassadenrinne; ca. 60lfm Schnitthecke; ca. 38 Baumpflanzungen; ca. 6 Sträucherpflanzungen; ca. 1600m² Blumenwiese; ca. 155m² Stauden- und Gräserflächen; ca. 20 Fahrradbügel montieren; ca. 3 Sonnenschirme liefern und einbauen; ca. 23lfm Sitzbank; ca. 30lfm Sitzauflagen Holz
MASSNAHMENBEZOGENE BAUBESCHREIBUNG:
Die Gemeinde Münsing beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte. Es soll Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung / Rathaus sowie einen in das Gebäude integrierten Bürgersaal bieten. Auch sollen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Stellplätze errichtet werden. Erschließung: Der Zugang zum Süden abfallenden Gebäude erfolgt über die E0 Ebene (Bürgerbüroebene) im Westen an der Straße "Am Labbach". Alle Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung und den Bürgersaal sind barrierefrei ausgelegt und erreichbar. Sowohl aus Ebene 1 wie aus Ebene 3 der Tiefgarage ist ein barrierefreier Zugang zum Haus gegeben. Entsprechend werden 2 Stellplätze für Behinderte ausgewiesen. Tiefgarage:
Die Tiefgarage fällt mit dem Gebäude von Norden nach Süden ab und ist in 3 Ebenen aufgeteilt. Erreichbar ist sie über die Ein- und Ausfahrt, sowie zwei Treppen, die nach Außen führen. Vom Baukörper aus wird die erste Tiefgaragenebene über das 1. Untergeschoss erschlossen. Der Zugang zur zweiten und dritten Tiefgaragenebene bietet das 2.Untergeschoss. Mit einer Fläche von ca. 1437 qm bietet die Tiefgarage 50 Stellplätze, wovon 2 für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind. Des Weiteren befinden sich Fahrradstellplätze im nördlichen Abschnitt. Freiflächen: Oberirdisch befinden sich 20 Stellplätze, wovon zwei behindertengerecht sind.
Der einladende Bürgerplatz vermittelt als Vorplatz zwischen den unterschiedlichen Richtungsbezügen und fungiert als attraktives Entrée für das Bürgerzentrum. Die Platzfläche ist an den Rändern mit Ausstattungselementen besetzt. Aufgrund der Tiefgarage sind Bäume an den Stellen situiert, an denen eine ausreichende Aufbauhöhe gewährleistet werden kann. Weitere Bäume werden außerhalb der Tiefgaragenkante gepflanzt. Als Verbindung zwischen der nördlichen und südlichen Platzfläche im Westen fungiert die Freitreppe, an welche die Veranstaltungsterrasse anschließt. Eine Feldhecke bildet zusätzlich den Raum und blendet den Blick auf die Stellplätze am Labbach aus. Gebäudekenndaten: Grundfläche Tiefgarage mit Versammlungsstätte: 4.339,14m²; Bruttorauminhalt gesamt: 18.008,5 cbm; Nutzfläche nach DIN 277: 2.063m².
Weitere Beschreibung s. Verdingungsunterlagen (WBVBs).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eine nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
PQ oder Eigenerklärung gem. FB 124, Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
- Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen,
- Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr. 2 lt. a) VOB/A.
Weitere Eignungskriterien gemäß Verdingungsunterlagen.
Betriebshaftplichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeweils mind. 5 Mio. €
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124, Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 i) VOB/A.
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A.
Weitere Eignungskriterien gemäß Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3).
Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise.
Falls Bieterfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können.
Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Werden Änderungen und Ergänzungen nicht beachtet, trägt der Bieter das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
(5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).