Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Systembauweise Referenznummer der Bekanntmachung: H30290422
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Systembauweise
Gemeinschaftsunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten, Freihamer Weg
Errichtung in Systembauweise
Schlüsselfertige Erstellung inkl. Planungsleistungen einer dreigeschossigen Pavillonanlage als Gemeinschaftsunterkunft in Modulbauweise am Freihamer Weg / München-Aubing
Das Gebäude beinhaltet im wesentlichen folgende Räume:
- 78 Standardzimmer
- 2 Vierpersonenappartements
- 4 Einpersonenappartments
- 2 Appartements für Personen mit Handicap
- 16 Einzelbäder
- 6 Einzel-WCs
- 6 Gemeinschaftsküchen mit Aufenthaltsräumen
- 5 Aufenthaltsräume
- 2 Wäsche-/ Trockenräume
- 8 Büroräume für Hausverwaltung und Sozialarbeit
- 1 Personalraum
- sowie notwendige Abstell-, Technik-, Sanitär- und sonstige Nebenräume
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Das Gebäude ist in Holz- bzw. Stahlmodulbauweise geplant, inkl. Erdarbeiten, Gründung, technischer Gebäudeausrüstungen, Flachdach.
Die Ausdehnung der Anlage beträgt ca. 64,5/29,15 m.
Die Außenabmessungen der einzelnen Baukörper betragen ca. 29,15 /13,10 m (2x Seitenflügel), bzw. 27,35/13,10 m (Mittelteil). Die Höhe der Anlage beträgt ca. 10,50 m.
BGF ca. 3.636 m2
BRI ca. 12.957 m3
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Dem Bieter ist freigestellt, ein Holz- bzw. Stahlmodulbausystem anzubieten. Je nach gewähltem System sind zwingend mit dem Angebot abzugeben die Nachweise über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen nach BayBO oder der in Punkt 4.01.2 Brandschutz, bzw. 5.05 beschriebenen Unterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Vorlage mit dem Angebot:
- Der Auftragnehmer hat für das Herstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 zu erfüllen. Die detaillierten Hinweise im LV-Text sind verbindlich zu beachten. Erforderliche Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen.
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- Beschreibung der Bauweise und Erläuterung, wie eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit und der zugehörige Raumabschluss sichergestellt werden.
Modulbau 3-geschossig:
Nachweise zu den Brandschutzanforderungen bzgl. Standsicherheit und Raumabschluss gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Die Brandschutzanforderungen sind in dem vom AG bereitgestellten und bauaufsichtlich genehmigten Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept vorgegeben und zu beachten. Wird davon abgewichen, so ist vom AN ein neuer genehmigungsfähiger Brandschutznachweis zu erstellen.
Die brandschutztechnischen Anforderungen und auch Abweichungen gemäß Art. 81a BayBO (gleichwertige Lösung) und nach Art. 63 BayBO (Abweichung) müssen in diesem Brandschutzkonzept nachprüfbar und begründet dargelegt werden.
Die Branddirektion München, Abteilung Einsatzvorbeugung -Brandschutzplanung, steht dafür beratend zur Verfügung.
Der Nachweis zu den Brandschutzanforderungen ist durch einen vom AN zu beauftragenden Sachverständigen für Brandschutz baubegleitend zu dokumentieren.
Die Nachweise zur Erreichung der Schutzziele der BayBO (Gebäudeklasse 3) hinsichtlich der Anforderung feuerhemmend können folgendermaßen erfolgen:
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1. Nachweis der Anforderung feuerhemmend gemäß BayBo
a) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 gemäß DIN EN 1991-1-2 :2010-12 -Tabellenwerte
oder
b) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach gemäß DIN EN 1991-1-2 :2010-12 -vereinfachtes Nachweisverfahren
oder
c) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach gemäß DIN EN 1991-1-2 :2010-12 - allgemeines Bemessungsverfahren mit simulierter Brandeinwirkung für mindestens 30 Minuten gemäß Einheitstemperaturzeitkurve
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2. Alternativ zu 1: Nachweis der Erfüllung der Brandschutzanforderungen mittels einer gleichwertigen Lösung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 3 BayBO:
- Mittels eines Real-Brandversuches, der mindestens dem Niveau der Einheitstemperaturzeitkurve entspricht, ist der Standsicherheitsnachweis über 30 Minuten zu führen (vgl. Nationalen Anhang zum Eurocode).
Zur Bemessung und Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende Parameter zu Grunde zu legen:Brandlastdichten mindestens 800 MJ/m2, Nutzlasten 2,0 kN/m2, maximale Raumgröße bis 400 m2, die ermittelte Temperatur-Zeit-Kurve liegt für mindestens 30 Minuten oberhalb des Niveaus der Einheitstemperaturzeitkurve (Darstellung als Diagramm). Der Nachweis muss durch eine gutachterliche Stellungnahme einer baurechtlich anerkannten Prüf,-Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt erbracht werden und ist bereits mit Angebotsabgabe.
Ebenfalls zwingend mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung derselben Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt vorzulegen, welche besagt, dass der durchgeführte Real-Brandversuch auf das angebotene Objekt anwendbar ist.Die Gleichwertigkeit der technischen Lösung wird bauaufsichtlich oder durch einen Prüfsachverständige/n für Brandschutz im Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels Naturbrandmodellierung wird nicht als
gleichwertige Lösung anerkannt.Vom Bieter ist die gewählte Alternative anzugeben.In jedem Falls ist vom AN ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen, der besagt, dass das Gebäude gemäß genehmigtem Brandschutznachweis errichtet worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.