Metall- und Stahlbauarbeiten, Innentüren und Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: H15163522
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metall- und Stahlbauarbeiten, Innentüren und Fenster
Innentüren; Fenster Stahl
Carl-Wery-Straße 41, 81739 München
- Windfang Stahlrohrrahmen Glaswand mit VSG Festverglasung
- ca. 56 St Stahlrohrrahmen, 2 Türblätter, Stärke 60 mm, mit Brandschutzanforderungen
- 4 St Stahlrohrrahmen, 1 Türblatt, Stärke 60 mm, mit Brandschutzanforderungen
- 1 St Stahlrohrrahmen, 2 Türblätter, Stärke 60 mm, ohne Brandschutzanforderungen
- 2 St Stahlblechtüren, 2 Türblätter, Stärke 70 mm, mit Brandschutzanforderungen t
- 1 St Stahlblechtüren, 2 Türblätter, Stärke 70 mm, mit Brandschutzanforderungen in Block-Stahlzarge
- ca. 36 St Stahlblechtüren, 1 Türblatt, Stärke 70 mm, mit Brandschutzanforderungen
- 4 St Stahlblechtüren, 1 Türblatt, Stärke 70 mm, mit Brandschutzanforderungen in Block-Edelstahlzarge
- 1 St Edelstahlschiebetür 1-flg. mit Sichtfenster, Stärke 70 mm, ohne Brandschutzanforderungen in Edelstahl-Umfassungszarge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leutershausen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.