Metallbau- und Schlosserarbeiten, Gitterroste, Treppen und Geländer Referenznummer der Bekanntmachung: H15d126922
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau- und Schlosserarbeiten, Gitterroste, Treppen und Geländer
Neubau der Beruflichen Schulen für Farbe und Gestaltung - BSCW
Carl-Wery-Str.
Gewerk: Metallbau- und Schlosserarbeiten, Gitterroste, Treppen und Geländer
Carl-Wery-Str. 41
a) Treppen TR01, TR 02, TR 03
Geländer, Handläufe, Verblechungen, etc.
b) Treppe 04
gesamte Stahltreppe inkl. Podeste als Stahlkonstruktion; inkl. Hilfstreppe
c) Geländer Außenraum an THV-Loggia
d) Geländer Außenraum an Tiefhof Sporthalle
e) Stahlnetz Sporthalle
f) Gitterrostabdeckungen bei Schächten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saalburg-Ebersdorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.