Tischlerarbeiten, Systemtrennwände Referenznummer der Bekanntmachung: H12176722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten, Systemtrennwände
Schreinerarbeiten Systemtrennwände - VE027.6
Salzsenderweg / Fideliostraße
81927 München
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
ca. 210 m Trockenbausturz mit Unterkonstruktion aus Stahl-Profilen
ca. 210 m Unterkonstruktion zweiteilig aus wasserfest verleimtem Sperrholz in Estrich
ca. 210 m Holz-Glas-Systemtrennwand bestehend aus Festverglasungselementen, Holz-Türelementen und Elektro-Installationspaneelen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwischentermine:
Werk- und Montageplanung und Bemusterungen fertig bis: 03.02.2023
Montage Unterkonstruktionen auf Rohboden
und Trockenbaustürze: 20.03.2023 – 28.04.2023
Montage Holz-Glas-Trennwände: 24.07.2023 – 22.12.2023
Montage Türblätter: 08.01.2024 – 08.03.2024
Inbetriebnahmen, Türstopper, Restarbeiten: bis 28.06.2024
Vertragsende: 28.06.2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.