Metallbau- und Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H15176822
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau- und Schlosserarbeiten
Schlosserarbeiten - Innenbauteile VE 017.4
Salzsenderweg / Fideliostraße
81927 München
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Ca. 210 m Stahlrahmengeländer mit Edelstahl-Seilnetzausfachung Treppenhäuser
Ca. 75 m Stahl-Glas-geländer Tribüne Sporthalle
Ca. 7 Stk Stahltreppen in Technikräumen
desweiteren Kellerabtrennungen, Gitterroste, Doppelboden Traforaum und Fahrradständer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beginn Werk- und Montageplanung gemäß vorstehendem Ausführungsbeginn
Zwischentermine:
Werk- und Montageplanung fertig bis: 27.01.2023
Montage Abdeckungen Pumpensümpfe: 16.01.2023 – 27.01.2023
Montage Treppengeländer: 03.04.2023 – 22.12.2023
Montage UK Glas-Geländer Sporthalle: 14.08.2023 – 25.08.2023
Montage Handläufe: 05.02.2024 – 26.04.2024
Vertragsende: 14.06.2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.